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MASSNAHME

Einrichtung von Kommissionen zur Vorortprüfungen und Darstellung der Ergebnisse in den Berichten an die allgemeinen Vertretungskörper

Vorortprüfungen von ca. 4.000 öffentlichen und privaten Einrichtungen (Justizanstalten, Kasernen, psychiatrische Einrichtungen, Alten- und Pflegeheimen, Krisenzentren, Wohngemeinschaften für Jugendliche, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung etc.) und Darstellung der Ergebnisse in den Berichten an die allgemeinen Vertretungskörper

Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Kommissionen, die qualitativ hochwertige Leistungsprozesse (Visitationen, Demonstrationsbegleitungen, Prüfverfahren) durchführen

Details zur Kennzahl

2018

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

520

Anzahl

Zielzustand

450

Anzahl

Erläuterung der Entwicklung

Von den insgesamt 520 Leistungsprozessen wurden 476 Kontrollen in Einrichtungen durchgeführt. Der überwiegende Anteil entfällt auf Einrichtungen, die den sogenannten „less traditional places of detention“ zuzurechnen sind. Dazu zählen Alten- und Pflegeheime, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, psychiatrische Abteilungen und Krankenanstalten. Darüber hinaus beobachteten und begleiteten die Kommissionen 44-mal Polizeieinsätze. Dabei handelte es sich vor allem um polizeiliche Großaktionen, Razzien, Problemfußballspiele, Abschiebungen und Demonstrationen. Die Ergebnisse der Kontrollen werden von den Kommissionen in umfassenden Protokollen dokumentiert. Bei 413 Einrichtungsbesuchen und 15 Polizeieinsätzen beanstandeten die Kommissionen die menschenrechtliche Situation. Bei 92 Kontrollen (63 Einrichtungen und 29 Polizeieinsätzen) gab es keinerlei Beanstandungen. Das bedeutet, dass 82 % der Kontrollen Defizite zutage brachten. Die Beobachtung von Polizeieinsätzen führte anteilsmäßig weniger oft zu Beanstandungen der Kommissionen als die Kontrollen von Einrichtungen (34 % gegenüber 87 %).

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2013

Ausgangspunkt der Planung

530


Quelle

Bericht der Volksanwaltschaft an den Nationalrat und an den Bundesrat

Berechnungsmethode

Gesamtsumme der Visitationen, Demonstrationsbegleitungen, Prüfverfahren