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MASSNAHME

Einrichtung von Kommissionen zur Vorortprüfungen und Darstellung der Ergebnisse in den Berichten an die allgemeinen Vertretungskörper.

Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Kommissionen, die qualitativ hochwertige Leistungsprozesse (Visitationen, Demonstrationsbegleitungen, Prüfverfahren) durchführen.

Details zur Kennzahl

2019

Anmerkung: positiv bei sinkender Kennzahl

Istwert

505

Anzahl

Zielzustand

450

Anzahl

Erläuterung der Entwicklung

2019 führten die sechs Kommissionen der VA österreichweit 505 Kontrollen durch. 472 Kontrollen fanden in Einrichtungen statt, 33-mal wurden Polizeieinsätze beobachtet. Seit Übernahme des NPM-Mandats im Jahr 2012 bis Ende 2019 wurden insgesamt 3.694 Kontrollen absolviert. Die Wahrnehmungen der Kommissionen werden in Prüfprotokollen umfassend dokumentiert und in einer Datenbank erfasst. Die Kommissionen beanstandeten bei 380 Einrichtungsbesuchen und 11 Polizeieinsätzen die menschenrechtliche Situation. Lediglich bei 114 Kontrollen gab es keinerlei Beanstandungen (92 Einrichtungen und 22 Polizeieinsätzen).

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2018

Ausgangspunkt der Planung

450


Quelle

Bericht der Volksanwaltschaft.

Berechnungsmethode

Gesamtsumme