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WIRKUNGSZIEL

Sicherstellung eines wirksamen und unabhängigen Überwachungs- und Präventionsmechanismus

2019
Wirkungsziel überplanmäßig erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Die Volksanwaltschaft ist seit Juli 2012 mit der präventiven Menschenrechtskontrolle betraut. Die präventiven Aufgaben der Volksanwaltschaft zielen darauf ab, Verletzungen von Menschenrechten zu verhindern oder zumindest möglichst unwahrscheinlich zu machen. Der Prüfauftrag bezieht sich auf staatliche und private Einrichtungen, in denen es zum Entzug oder zu einer Beschränkung der Freiheit kommen kann. Menschen sind in diesen Einrichtungen besonders gefährdet, Opfer von Misshandlung oder unmenschlicher Behandlung zu werden. Zu diesen sogenannten „Orten der Freiheitsentziehung“ zählen Justizanstalten, Polizeianhaltezentren, Alten- und Pflegeheime, psychiatrische Abteilungen und Jugendwohlfahrtseinrichtungen. Die Kommissionen der Volksanwaltschaft führen flächendeckend und routinemäßig Kontrollen in diesen Einrichtungen durch. Darüber hinaus kontrolliert die Volksanwaltschaft Einrichtungen für Menschen mit Behinderung. Dadurch soll jede Form von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch verhindert werden. Die Volksanwaltschaft und ihre Kommissionen beobachten und überprüfen weiters die Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt durch die Exekutive, etwa bei Demonstrationen, Großveranstaltungen, Versammlungen oder Abschiebungen. Der verfassungsgesetzliche Auftrag zum Schutz der Menschenrechte als „Nationaler Präventionsmechanismus“ basiert auf zwei bedeutenden Abkommen der Vereinten Nationen – dem Fakultativprotokoll zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (OPCAT) sowie der UN-Behindertenrechtskonvention.
Mit der Durchführung der Kontrollen hat die Volksanwaltschaft sechs Kommissionen betraut. Die Kommissionen bestehen jeweils aus einer Leitung und acht Mitgliedern, sie sind multidisziplinär zusammengesetzt und nach regionalen Gesichtspunkten organisiert. Die Kommissionen berichten die Ergebnisse ihrer Prüfung an die Volksanwaltschaft. 2019 fanden 505 Kommissionseinsätze statt. 472 Kontrollen fanden in Einrichtungen statt, 33-mal wurden Polizeieinsätze begleitet. Die Kontrollen erfolgten in der Regel unangekündigt, um einen möglichst unverfälschten Eindruck zu erhalten. Lediglich 5 % der Kontrollen waren angekündigt. Die meisten Kontrollen fanden in Wien und Niederösterreich statt, dies ist auf die hohe Einrichtungsdichte in diesen beiden Bundesländern zurückzuführen. Bei 77 % der Kontrollen sahen sich die Kommissionen veranlasst, die menschenrechtliche Situation zu beanstanden. Die Volksanwaltschaft prüft diese Fälle auf Grundlage der Wahrnehmungen der Kommissionen und setzt sich mit den zuständigen Ministerien und Aufsichtsbehörden in Verbindung, um auf Verbesserungen hinzuwirken. Viele festgestellte Missstände und Gefährdungen konnten dadurch bereits beseitigt werden. Ergebnis dieser Prüftätigkeit sind aber auch zahlreiche Empfehlungen der Volksanwaltschaft, die menschenrechtliche Standards in den Einrichtungen gewährleisten sollen.