MASSNAHME
Entwicklung einer vollelektronischen Verfahrensführung (Justiz 3.0)
Massnahme teilweise erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Entwicklung von Modulen
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
5Anzahl
Zielzustand
7Anzahl
Erläuterung der Entwicklung
Bedauerlicherweise müssen die Zielwerte für die Jahre 2018, 2019 und 2020 aufgrund der Einschnitte in das IT-Budget sowohl im Jahr 2017 als auch im aktuellen Doppelbudget auf jeweils „5“ korrigiert bzw. reduziert werden.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2014
Ausgangspunkt der Planung
0
Quelle
BMJ
Berechnungsmethode
Zählung