MASSNAHME
Entwicklung einer vollelektronischen Verfahrensführung (Justiz 3.0)
Entwicklung einer vollelektronischen Verfahrensführung (Justiz 3.0)
Massnahme überplanmäßig erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Anteil der Geschäftsabteilungen mit digitaler Aktenführung in Prozent pro Jahr
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
70%
Zielzustand
55%
Erläuterung der Entwicklung
Mittlerweile wird die digitale Aktenführung an allen Dienststellen der Justiz genutzt und diese Kennzahl wurde für das Jahr 2024 erfüllt.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2022
Ausgangspunkt der Planung
47,1
Quelle
BMJ
Berechnungsmethode
Anteil der Geschäftsabteilungen mit digitaler Aktenführung in Prozent pro Jahr
Kennzahl: Anzahl der Zugriffe in die elektronische Akteneinsicht
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
1.380.000Anzahl
Zielzustand
850.000Anzahl
Erläuterung der Entwicklung
Durch Ausbau der digitalen Aktenführung, Verbesserungen im Bereich der Verrechnungsstellen und Ausbau von Justiz Online wurden mehr als 1,3 Mio elektronische Akteneinsichten durch z.B. Anwälte, Notare, Sachverständige und Parteien im Jahr 2024 durchgeführt.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2022
Ausgangspunkt der Planung
683.000
Quelle
BMJ
Berechnungsmethode
Zählung