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MASSNAHME

Entwicklung von Standards mit den Landesrechnungshöfen, z.B. bei Gemeindeprüfungen

2017
Massnahme nicht erreicht

Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Erarbeitung eines Leitfadens mit den Landesrechnungshöfen

Details zum Meilenstein

2017

Istzustand (2017)

Istzustand des Meilensteins nicht vorhanden

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

2016

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Derzeit gibt es noch keine Arbeitsgruppe mit den Landesrechnungshöfen zur Erarbeitung von Standards

Zielzustand (Datum)

30. Dezember 2017

Zielzustand (Beschreibung)

Ein Leitfaden liegt vor und kann im Rahmen von Gebarungsüberprüfungen herangezogen werden

Erläuterung der Entwicklung

Dem Rechnungshof ist die enge Zusammenarbeit mit den Landesrechnungshöfen ein großes Anliegen. Im Jahr 2017 investierte er daher seine Ressourcen vor allem in den Erfahrungsaustausch und den Aufbau einer gemeinsamen Grundausbildung. Die Erarbeitung des Leitfadens zur Prüfmethodik bzw. von Standards in diesem Bereich wurde daher auf die Folgejahre verschoben. Gleichzeitig soll diese Maßnahme um die Erarbeitung von Kernaussagen als Unterstützung für eine gemeinsame Spruchpraxis des Rechnungshofs mit den Landesrechnungshöfen erweitert werden.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

nicht erreicht