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MASSNAHME

Erarbeitung einer Strategie für den Verkauf von Tochterbanken der HBInt (nunmehr HETA Asset Resolution AG)

2014
Massnahme teilweise erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Weiteres Partizipationskapital wird nicht mehr gezeichnet

Details zum Meilenstein

2014

Istzustand (2014)

Im April 2014 erfolgte eine - vorerst letztmalige - Kapitalerhöhung (Aktienkapital) iHv 750 Mio EUR. Im Oktober 2014 legte die HBInt ihre Banklizenz zurück und firmiert seit November 2014 als Abbaugesellschaft HETA Asset Resolution AG. Ende Dezember 2014 wurde ein Kaufvertrag über das SEE-Bankennetzwerk unterfertigt ("signing"); das Erreichen des "Closings" ist für Mitte 2015 avisiert. Seit Jahresbeginn 2014 wird ein Verkauf des SEE-Bankennetzwerks angestrebt ("Projekt Adria"). Per 1.1.2015 trat das BaSAG in Kraft.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

2012

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Das South-East Europe (SEE) - Netzwerk der HBInt ist zeitnah zu veräußern

Zielzustand (Datum)

30. Dezember 2099

Zielzustand (Beschreibung)

Weiteres Partizipationskapital wird nicht mehr gezeichnet

Erläuterung der Entwicklung

Im Asset Review Q1/2015 (Jahresabschlusserstellung 2014) wurde ein zusätzlicher hoher Kapitalbedarf festgestellt. Der HETA Asset Resolution AG wurde deshalb ab März 2015 ein Schuldenmoratorium durch die FMA auferlegt und unter das Gesetz zur Abwicklung von Banken (BaSAG, Inkrafttreten per 1.1.2015, BGBl I Nr. 98/2014 vom 29.12.2014) gestellt. Es werden dadurch weder die Haftungen des Landes Kärnten ausgelöst noch ist die HETA insolvent. Es werden nun auch die Gläubiger zur Lastentragung herangezogen. In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass das „Signing“ zur Veräußerung des SEE-Netzwerks der HBInt per Ende Dezember 2014 erfolgte. Eine Neuaufnahme von Partizipationskapital wurde 2014 nicht durchgeführt und ist gemäß Bankwesengesetz nur mehr beschränkt bzw. auslaufend auf das obligatorische Kernkapital anrechenbar.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

teilweise