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MASSNAHME

Erarbeitung eines neuen Einkommensteuergesetzes (EStG)

2018
Massnahme teilweise erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Ein diesbezüglicher Entwurf wird seitens des BMF erarbeitet

Details zum Meilenstein

2018

Istzustand (2018)

Arbeiten zu Teilen des EStG neu sind bereits erfolgt

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

2017

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Es wurden maßgebliche Vorarbeiten auf technischer Ebene geleistet

Zielzustand (Datum)

30. Dezember 2018

Zielzustand (Beschreibung)

Weitgehende Erstellung eines Entwurfs für ein neues EStG für eine Begutachtung Anfang 2019 laut Regierungsprogramm

Erläuterung der Entwicklung

Der politische Auftrag für ein neues EStG wurde durch den MRV 55/15 vom 01. Mai 2019 erteilt und im Zuge der Arbeiten zur Steuerreform „Entlastung Österreich“ wurden auch bereits die ersten technischen Maßnahmen gesetzt. Aufgrund der Neuwahl des Nationalrates im September 2019 ergeben sich neue zeitliche Ziele für die Erstellung und Implementierung des Einkommensteuergesetzes (EStG)-Neu.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

teilweise