Zum Menü springen Zum Inhalt springen Zum Footer springen Suchen Seite downloaden Seite teilen
Ergebnisse werden geladen. Dies kann bis zu einer Minute dauern.
MASSNAHME

Erarbeitung legistischer Maßnahmen im Bereich des BMJ

2023
Massnahme gesetzt

Daten folgen
Das Jahr 2023 wurde noch nicht vollständig evaluiert. Der Bericht wird voraussichtlich ab November 2024 verfügbar sein.

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Reform des Maßnahmenvollzugs gemäß § 21 Abs. 1 und 2 StGB.

Details zum Meilenstein

2023

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

31.12.2021

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Die Reform des Maßnahmenvollzugs wurde in zwei Teile gesplittet. Der erste Teil des Pakets, der Entwurf eines Maßnahmenvollzugsanpassungsgesetzes, wurde aus Gründen der Dringlichkeit vorgezogen und beinhaltet Änderungen im Bereich des StGB, der StPO und des JGG. Der zweite Teil des Pakets (Maßnahmen-Reform-Gesetz [M-R-G]) beinhaltet u.a. ein Maßnahmenvollzugsgesetz (MVG). Ein Ministerialentwurf eines (damals noch) Maßnahmenvollzugsanpassungsgesetzes 2021 wurde erstellt, von 15.5. bis 6.7.2021 wurde ein Begutachtungsverfahren durchgeführt (128/ME 27. GP). Der Entwurf wurde aufgrund der Stellungnahmen (insgesamt 73, davon sieben Leermeldungen) teilweise überarbeitet. Derzeit läuft die politische Koordinierung zur Finalisierung des Entwurfs der Regierungsvorlage eines Maßnahmenvollzugsanpassungsgesetzes 2022 (MVAG 2022). Mit Ministerratsvortrag 61/13 vom 25.5.2021 wurden die Kernpunkte des M-R-G festgesetzt. Das M-R-G wird derzeit auf Fachebene ausgearbeitet.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2023

Zielzustand (Beschreibung)

Überarbeitung der derzeit geltenden Rechtsgrundlagen hin zu einem modernen Maßnahmenvollzugsgesetz unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des EGMR, insbesondere zum Rechtsschutzsystem. Inkrafttreten des Maßnahmenvollzugsanpassungsgesetzes (MVAG = „Maßnahmenvollzugsgesetz Teil I“) im Jahr 2023, Durchführung eines Begutachtungsverfahrens zum Ministerialentwurf eines Maßnahmen-Reform-Gesetzes (M-R-G = „Maßnahmenvollzugsgesetz Teil II“), Erarbeitung der Regierungsvorlage zum M-R-G.

Meilenstein: Erarbeitung eines Gesetzesentwurfs betreffend die Reform des Kindschaftsrechts

Details zum Meilenstein

2023

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

31.12.2021

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Mit Praktiker:innen und Expertinnen und Experten wurde im Lichte des Regierungsprogramms 2020-2024 ein Konzept erarbeitet, das in mehreren Arbeitsgruppen diskutiert und weiterentwickelt wurde. Auf dieser Basis wird nun ein umfassender Gesetzesentwurf ausgearbeitet.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2023

Zielzustand (Beschreibung)

Überarbeitung der derzeit geltenden Rechtsgrundlagen hin zu einem modernen Kindschaftsrecht. Vorlage eines Begutachtungsentwurfs Ende 2022, anschließende parlamentarische Behandlung und Beschlussfassung in der ersten Jahreshälfte 2023.

Meilenstein: Umsetzung des Regierungsprogrammes 2020-2024 im Bereich der Eigenlegistik für das DSG

Details zum Meilenstein

2023

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

31.12.2021

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Ministerialentwurf für ein Bundesgesetz, mit dem das Datenschutzgesetz geändert wird (DSG-Novelle 2022) zum Zweck der Ausweitung der Vertretungsrechte nach § 28 DSG liegt vor und befindet sich in der politischen Abstimmung.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2023

Zielzustand (Beschreibung)

Weiterentwicklung des datenschutzrechtlichen Grundrechtsschutzes in § 1 DSG; Ausweitung der Vertretungsrechte nach § 28 DSG auf Verfahren nach § 29 DSG für Unternehmen mit einer Unternehmensgröße analog der Regelung in der österreichischen Digitalsteuer; weitere legistische Anpassungen im einfachgesetzlichen Teil des DSG ;Vorlage eines Begutachtungsentwurfes für eine DSG-Novelle im Laufe des Jahres 2023.