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MASSNAHME

Erarbeitung von Reformvorschlägen auf Basis der vorliegenden Gutachten

2015
Massnahme teilweise erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Die Arbeitsgruppe hat bis Ende 2015 der Bundesregierung einen Vorschlag für einen neuen Finanzausgleich vorgelegt.

Details zum Meilenstein

2015

Istzustand (2015)

Ende 2015 lagen Zwischenberichte für einen neuen Finanzausgleich vor.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

2014

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Das Regierungsprogramm sieht die Verlängerung des geltenden Finanzausgleichs bis Ende 2016 vor, um den nötigen zeitlichen Rahmen für eine Reform zu schaffen.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2015

Zielzustand (Beschreibung)

Die Arbeitsgruppe hat bis Ende 2015 der Bundesregierung einen Vorschlag für einen neuen Finanzausgleich vorgelegt. Kennzahl: Vorschläge des BMF ermöglichen die nachhaltige Erfüllung der Zielwerte des ÖStP.

Erläuterung der Entwicklung

Der Projektauftrag verlängerte den Vorbereitungszeitraum auf 2016. Die Arbeiten liegen im Zeitplan, um die FAG Reform umzusetzen.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

überwiegend