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MASSNAHME

Erfolgreiche Implementierung der EU-Datenschutzgrundverordnung und Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018

2018
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Implementierung der EU-Datenschutzgrundverordnung und Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018

Details zum Meilenstein

2018

Istzustand (2018)

Das Datenschutzanpassungsgesetz 2018, Bundesgesetzblatt I Nr. 120/2017, ist mit 25. Mai 2018 in Kraft getreten.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

2017

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Noch nicht erfolgte Implementierung der EU-Datenschutzgrundverordnung und Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018

Zielzustand (Datum)

24. Mai 2018

Zielzustand (Beschreibung)

Erfolgreiche Implementierung der EU-Datenschutzgrundverordnung und Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018

Erläuterung der Entwicklung

Das Datenschutzanpassungsgesetz 2018 enthält insbesondere die notwendigen gesetzlichen Durchführungsregelungen zur EU-Datenschutzgrundverordnung. Zudem wurde mit diesem Bundesgesetz auch die Richtlinie (EU) 2016/680 zum Schutz natürlicher Personen
bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr umgesetzt.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze