MASSNAHME
Erhöhung des Erschwerniszuschlags bei der Pflegegeldeinstufung auf monatlich 45 Stunden bei demenziellen Beeinträchtigungen.
Massnahme gesetzt
Daten folgen
Das Jahr 2023 wurde noch nicht vollständig evaluiert. Der Bericht wird voraussichtlich ab November 2024 verfügbar sein.
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Anzahl der Personen, bei denen bei der Pflegegeldeinstufung ein Erschwerniszuschlag berücksichtigt wurde.
Details zum Meilenstein
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
04.08.2022
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Als Maßnahme der Pflegereform ist mit Wirkung vom 1. Jänner 2023 eine Erhöhung des Erschwerniszuschlages bei der Pflegegeldeinstufung für Personen mit einer schweren psychischen oder geistigen Behinderung, insbesondere demenziellen Beeinträchtigung, von derzeit mtl. 25 Stunden auf mtl. 45 Stunden vorgesehen.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2023
Zielzustand (Beschreibung)
Bei 30.500 Personen wurde der Erschwerniszuschlag berücksichtigt.