MASSNAHME
Erhöhung des Familienbonus Plus und des Kindermehrbetrages
Erhöhung des Familienbonus Plus und des Kindermehrbetrages
Massnahme überplanmäßig erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Erhöhung Familienbonus Plus und Kindermehrbetrag
Details zum Meilenstein
Istzustand (2022)
Der Familienbonus Plus und der Kindermehrbetrag wurden erhöht.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
31.12.2020
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Zur weiteren Entlastung der Familien sieht das Regierungsprogramm eine Erhöhung des Familienbonus Plus von derzeit 1.500 EUR auf 1.750 EUR und des Kindermehrbetrages von derzeit 250 EUR auf 350 EUR vor.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2022
Zielzustand (Beschreibung)
Der Familienbonus Plus und der Kindermehrbetrag wurden erhöht.
Erläuterung der Entwicklung
Der Familienbonus Plus wurde von 1.500 Euro auf 2.000 Euro erhöht (Ökosoziales Steuerreformgesetz 2022; aufgrund des ersten Teuerungs-Entlastungspakets bereits ab 01.01.2022). Der Kindermehrbetrag wurde auf 550 Euro erhöht und die Anspruchsvoraussetzungen wurden adaptiert. Die Erhöhung geht somit über das im Regierungsprogramm vorgesehene Maß hinaus.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
überplanmäßig