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MASSNAHME

Erprobung des Projektes Telearbeit auch bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des nichtrichterlichen Bereiches

2014
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Erhöhung der Anzahl von Telearbeitsplätzen unter angestrebter Berücksichtigung der gleichmäßigen Aufteilung zwischen Frauen und Männern sowie der Beachtung von Betreuungspflichten und Qualitätskriterien: Zielzustand 2014: 3 Telearbeitsplätze (Frauen: 33,4%, Männer 66,6%);

Details zur Kennzahl

2014

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

3

Anzahl

Zielzustand

3

Anzahl

Erläuterung der Entwicklung

Aufgrund der Personalstruktur (siehe Personalplan) und der Aufgabenverteilung zwischen den einzelnen Organisationseinheiten am Verwaltungsgerichtshof wurden bis Ende des Jahres 2014 insgesamt 3 Telearbeitsplätze geschaffen.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2011

Ausgangspunkt der Planung

1


Quelle

Statistik Verwaltungsgerichtshof

Berechnungsmethode

Anzahl der Telearbeitsplätze mit Jahresende sowie prozentuelle Aufteilung zwischen Frauen und Männern