MASSNAHME
Erstellung des BFRG 2020-2023 sowie des BFG 2020
Erstellung des Bundesfinanzrahmengesetzes (BFRG) 2020-2023/2021-2024 sowie des Bundesfinanzgesetzes (BFG) 2020/2021
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Im ersten Halbjahr 2020 liegen dem Nationalrat (NR) die Regierungsvorlagen für das BFG 2020 und das BFRG 2020-2023 vor
Details zum Meilenstein
Istzustand (2020)
Im ersten Halbjahr 2020 wurden dem Nationalrat (NR) die Regierungsvorlagen für das BFG 2020 und das BFRG 2020-2023 vorgelegt.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
19.04.2018
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Das BFG 2019 und das BFRG 2019-2022 sind beschlossen.
Zielzustand (Datum)
30. Juni 2020
Zielzustand (Beschreibung)
Im ersten Halbjahr 2020 liegen dem Nationalrat (NR) die Regierungsvorlagen für das BFG 2020 und das BFRG 2020-2023 vor.
Erläuterung der Entwicklung
Im März 2020 breitete sich auch in Österreich die COVID-19-Pandemie aus, die ab Mitte März bis Anfang Mai zu einem weitgehenden Stillstand des öffentlichen und wirtschaftlichen Lebens führte. Die Auswirkungen waren ein rasanter Anstieg der Arbeitslosigkeit und eine ständige Verschlechterung der Wirtschaftsprognosen für 2020. Das am 18.3.2020 vorgelegte Budget wurde Ende Mai mit einer Dotierung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds von 20,0 Mrd. € und einem Saldo von -20,6 Mrd. € beschlossen.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze
Meilenstein: Im zweiten Halbjahr 2020 liegen dem Nationalrat (NR) die Regierungsvorlagen für das BFG 2021 und das BFRG 2021-2024 vor
Details zum Meilenstein
Istzustand (2020)
Die Regierungsvorlagen für das BFG 2021 und das BFRG 2021 - 2024 wurden plangemäß am 14. Oktober 2020 vorgelegt.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
19.04.2018
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Das BFG 2019 und das BFRG 2019-2022 sind beschlossen.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2020
Zielzustand (Beschreibung)
Im zweiten Halbjahr 2020 liegen dem Nationalrat (NR) die Regierungsvorlagen für das BFG 2021 und das BFRG 2021-2024 vor.
Erläuterung der Entwicklung
Auch die Budgeterstellung 2021 war von verschiedensten Unsicherheitsfaktoren in Folge der COVID-19-Pandemie geprägt, was die budgetäre Planbarkeit erheblich erschwerte. Während der parlamentarischen Behandlung der Budgetentwürfe wurden Anpassungen des Bundesfinanzgesetzes 2021 bzw. des Bundesfinanzrahmengesetzes 2021 bis 2024 erforderlich. Kurz nach Jahresbeginn 2021 ergaben sich aufgrund verschiedener hochansteckender Mutationen des Coronavirus neue Herausforderungen im Rahmen der Krisenbewältigung. Zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie wurden gegenüber Herbst zusätzliche Maßnahmen gesetzt (zB. Ausweitung der Teststrategie, Ankauf von Testkits etc.). Das Andauern der COVID-19-Pandemie und die damit notwendig gewordenen gesundheitspolitischen Maßnahmen erforderten eine Verlängerung der flankierenden Wirtschaftshilfen, weitere Konjunkturstärkungsmaßnahmen und eine neuerliche Anpassung der Annahmen zur Wirtschaftsentwicklung. Diese Entwicklungen erforderten im Frühjahr 2021 Novellen des Bundesfinanzrahmengesetzes 2021 bis 2024 sowie des Bundesfinanzgesetzes 2021.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze