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WIRKUNGSZIEL

Sicherstellung der Stabilität und Nachhaltigkeit der öffentlichen Finanzen durch Einhaltung des Stabilitätspaktes und der EU-Kriterien

2020
Keine Bewertung

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Vor Ausbruch der COVID-19-Pandemie plante Österreich nach 2018 und 2019 auch 2020 wieder einen gesamtstaatlichen Maastricht-Überschuss zu erzielen. Die Krise erforderte dann aber nicht nur hohe Mehrausgaben im Bereich der Gesundheits- und Sozialpolitik, sondern es galt mittels Hilfen für Unternehmen und konjunkturbelebenden Maßnahmen die wirtschaftlichen Auswirkungen der zur Eindämmung der Infektionsdynamik gesetzten Schritte abzumildern. Die solide Budgetpolitik der vergangenen Jahre schaffte den fiskalischen Spielraum, der zur Bewältigung der COVID-19-Krise genützt werden konnte.

Trotz der hohen budgetären Kosten blieb die Schuldenquote mit 83,9 % des BIP Ende 2020 unter dem Niveau des Höchststandes im Jahr 2015 (84,9 % des BIP). Der gesamtstaatliche Maastricht-Saldo beläuft sich im Jahr 2020 gemäß Märznotifikation von STAT auf -33,2 Mrd. Euro, dies entspricht -8,9 % des BIP.

Da im Lichte der Krise Ende März 2020 die Allgemeine Ausweichklausel des europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakts von den EU-Finanzministerinnen und -ministern aktiviert wurde, ist es den Mitgliedsstaaten erlaubt, vorübergehend von den normalerweise geltenden Haushaltsanforderungen, wie z. B. einem mittelfristigen Zielwert von -0,5 % des BIP für den strukturellen Saldo als auch einem Maastricht-Defizit von max. 3 % des BIP, abzuweichen. Österreich konnte im Krisenjahr 2020 den in den Jahren zuvor erarbeiteten fiskalischen Spielraum nützen, um mit antizyklischer Budgetpolitik gegenzusteuern ohne die Bonität akut zu gefährden. Aufgrund der Aktivierung der Allgemeinen Ausweichklausel entfällt die Gesamtbeurteilung in Form eines Zielerreichungsgrads.