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MASSNAHME

Erstellung des Bundesfinanzrahmengesetzes (BFRG) 2018-2021 und BFRG 2019-2022 sowie des Bundesfinanzgesetzes (BFG) 2018 und BFG 2019

Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Im ersten Halbjahr 2018 liegen dem Nationalrat (NR) die Regierungsvorlagen (RV) vor

Details zum Meilenstein

2018

Istzustand (2018)

Am 21.3.2018 wurden dem Nationalrat die Entwürfe für das BFRG 2018-2021 und für das BFRG 2019-2022 vorgelegt.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

2016

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

BFRG 2017-2020 ist beschlossen

Zielzustand (Datum)

29. Juni 2018

Zielzustand (Beschreibung)

Im ersten Halbjahr liegen dem NR die RV für das BFRG 2018-2021 und für das BFRG 2019-2022 vor

Erläuterung der Entwicklung

Am 21.3.2018 wurden dem Nationalrat die Entwürfe für das BFRG 2018-2021 und für das BFRG 2019-2022 vorgelegt.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze

Meilenstein: Im ersten Halbjahr 2018 liegen dem Nationalrat (NR) die Regierungsvorlagen (RV) vor

Details zum Meilenstein

2018

Istzustand (2018)

Die Entwürfe für das BFG 2018 und 2019 wurden dem Nationalrat am 21.3.2018 vorgelegt.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

2016

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

BFG 2017 ist beschlossen.

Zielzustand (Datum)

29. Juni 2018

Zielzustand (Beschreibung)

Im ersten Halbjahr liegen dem NR die RV für das BFG 2018 und BFG 2019 vor.

Erläuterung der Entwicklung

Die Entwürfe für das BFG 2018 und 2019 wurden dem Nationalrat am 21.3.2018 vorgelegt.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze