MASSNAHME
Evaluierung Rechtsbestand
Massnahme teilweise erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Evaluierung Rechtsbestand
Details zum Meilenstein
Istzustand (2018)
Begutachtungsreifer Gesetzesentwurf liegt vor
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
2017
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Umfassende Wehrrechtsnovelle liegt vor
Zielzustand (Datum)
30. Dezember 2018
Zielzustand (Beschreibung)
Legislative Umsetzung des Entwurfes
Erläuterung der Entwicklung
Verzögerung gegenüber der ursprünglichen Planung ist in geänderten politischen Vorgaben begründet. Die Behandlung im Ministerrat und im Parlament ist offen.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
teilweise