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MASSNAHME

Faires, gleiches und transparentes Arbeitsrecht für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Bundesmuseen/ÖNB

2022
Massnahme nicht erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Abschluss eines einheitlichen Kollektivvertrags für die Bundesmuseen/ÖNB

Details zum Meilenstein

2022

Istzustand (2022)

Obwohl es bisher 18 Verhandlungsrunden gegeben hat, gibt es für das erarbeitete, ausgewogene Vertragspaket, welches insbesondere eine Einordnung und Anhebung der niedrigen Einstufungen im Blick hat, noch keine Einigung.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

31.12.2020

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Arbeitsgruppe Kollektivvertrag ist in den Bundesmuseen/ÖNB eingerichtet.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2022

Zielzustand (Beschreibung)

Abschluss eines Kollektivvertrags für die Bundesmuseen/ÖNB ist erfolgt.

Erläuterung der Entwicklung

Nach interner Vorbereitung tagt seit April 2021 ein Verhandlungsteam aus Dienstgeber- und Dienstnehmervertreter:innen (GÖD) unter Begleitung von zwei externen Beratern. Es gibt bereits Einigung über wichtige grundsätzliche Verbesserungen, etwa ein einheitliches Gehaltsschema für sämtliche Bundesmuseen und ÖNB. Die Dienstnehmervertreter:innen fordern Gehaltsverbesserungen für sämtliche Gehaltsstufen. Seitens der Dienstgeber:innen wurde ein Kompromissangebot samt Übergangsregelungen für benachteiligte Gruppen im September 2022 seitens der Dienstgeber:innen vorgelegt, das aber noch nicht zum Abschluss gebracht wurde.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

nicht erreicht