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WIRKUNGSZIEL

Absicherung des kulturellen Erbes und breiter Zugang zu Kunst- und Kulturgütern für die Öffentlichkeit

2022
Wirkungsziel überwiegend erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Zuständigkeit
Status Ziel-Erreichungsgrad
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Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Von den vier Kennzahlen dieses Wirkungsziels konnten drei Ziele erreicht werden. Die Kennzahl zur Anzahl der jährlichen Unterschutzstellungen konnte nicht erreicht werden.
Die Anzahl der jährlichen Unterschutzstellungen im Bereich des Denkmalsschutzes lag pandemiebedingt mit 146 unter dem Zielwert von 300. Obwohl im Jahr 2022 wieder entsprechende Besichtigungen vorgenommen und Gutachten erstellt werden konnten, werden die Ergebnisse dieser Besichtigungen erst im Jahr 2023 wirksam werden.
Angesichts der Post-Corona-bedingten Schwierigkeiten ist es erfreulich, dass sich die Zielsetzungen der Besuchszahlen der Bundesmuseen/ÖNB sowohl bei der österreichischen Wohnbevölkerung als auch bei Kindern und Jugendlichen nicht nur bestätigt haben, sondern sogar darüber hinaus angestiegen sind. Bei der Gesamtzahl der Besuche der Bundestheater pro Spielzeit entspricht der Istzustand 2022 annähernd dem Zielzustand und kann als erreicht eingestuft werden.

Bei den Maßnahmen konnte die hohe Servicequalität des Bundesdenkmalamtes hinsichtlich der Reduktion der Verfahrensdauer bei der Ausstellung von Veränderungsbescheiden, wie schon in den Vorjahren, beibehalten werden. Der Vierte Baukulturreport wurde als Meilenstein im Rahmen des Österreichischen Aufbau- und Resilienzplans fristgerecht Ende September 2021 auf der Website veröffentlicht und Ende Februar 2022 dem Nationalrat übermittelt. Das Ergebnis der Arbeiten der ÖREK 2030-Partnerschaft wurde als „ÖROK-Empfehlung Nr. 58: Raum für Baukultur“ im Rahmen der ÖROK-Stellvertreter:innenkommission im November 2022 bestätigt und soll als Grundlage für die rechtliche Ausgestaltung und die in diesem Zusammenhang auf politischer Ebene zu treffenden Entscheidungen dienen.
Die ebenso im Rahmen des österreichischen Aufbau- und Resilienzplans initiierten Fördermaßnahmen „Klimafitte Kulturbetriebe“ mit der Förderung z.B. einer klimafreundlichen Heizung/Lüftung, der Nutzung erneuerbarer Energieträger, usw. und die Ausschreibung von „Kulturerbe digital“, der Förderung von Digitalisaten, die über die Plattform Kulturpool öffentlich zugänglich gemacht werden können, konnten wie geplant begonnen werden.
Die Strategie „Kulturerbe digital“ wurde in einem gemeinsamen Konsultationsprozess mit Vertreter:innen von Kulturerbe-Institutionen, aus der Wissenschaft sowie von Gebietskörperschaften erarbeitet und am 18. April 2023 mit Andrea Mayer, Staatssekretärin für Kunst und Kultur, sowie Florian Tursky, Staatssekretär für Digitalisierung öffentlich vorgestellt.
Die gewünschten Zielsetzungen der Meilensteine bei der Kulturhauptstadt Bad Ischl 2024, Mehrjahresplanung des Bundestheaterkonzerns sowie ÖFI-Richtlinienergänzung zum Green Producing konnten erreicht werden. Hinsichtlich des Hauses der Geschichte ist noch keine zukunftsweisende Entscheidung getroffen worden, dennoch ist die Zweckbindung einer Zahlung in Höhe von 10,7 Mio. Euro aus einem Restitutionsfall (Klimt, Apfelbaum II) für die Weiterentwicklung des Hauses der Geschichte Österreichs ein wesentlicher und positiver Schritt. Auch was den Abschluss eines einheitlichen Kollektivvertrags für die Bundesmuseen/ÖNB betrifft, gibt es noch keine Einigung. Die Richtlinie zur Erlangung des Österreichischen Umweltzeichens für die Theater wurde später als zum Planungszeitpunkt antizipiert finalisiert und vom BMK erlassen, daher ist die Umsetzung in den Bühnenbetrieben der Bundestheater verzögert. Mit der Fördervergabe für Investitionen zur Erhaltung des Denkmalbestandes wird neben der Entlastung privater Eigentümer:innen auch eine nachhaltige Absicherung des kulturellen Erbes Österreichs sichergestellt und damit ein Beitrag zu SDG 11.4 geleistet.