MASSNAHME
Festlegung eines zulässigen Korridors für die Restlaufzeit der Finanzschulden des Bundes
Im Rahmen der Schuldenmanagementstrategie gemäß § 79 Abs. 5 BHG 2013 erfolgt die Festlegung eines zulässigen Korridors für die Restlaufzeit der Finanzschulden des Bundes. Damit wird einerseits das Refinanzierungsrisiko niedrig gehalten und anderseits eine gewisse Flexibilität bei der Zinssteuerung erreicht.
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Restlaufzeit - Bandbreite
Details zum Meilenstein
Istzustand (2018)
Die Restlaufzeit lag Ende 2018 bei 9,8 Jahren.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
2017
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Die Restlaufzeit lag Ende 2017 bei 10,0 Jahre.
Zielzustand (Datum)
30. Dezember 2018
Zielzustand (Beschreibung)
Gemäß aktuell gültiger Schuldenmanagementstrategie liegt der zulässige Korridor für die Restlaufzeit 2018 bei 9,6 bis 10,2.
Erläuterung der Entwicklung
Die durchschnittliche Restlaufzeit des Finanzschuldportfolios sank geringfügig von 10,0 auf 9,8 Jahre per 31.12.2018. Die Strategie, eine relativ lange Restlaufzeit beizubehalten, trägt entscheidend dazu bei das Zins- und Refinanzierungsrisiko Österreichs zu begrenzen.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze