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MASSNAHME

Flächendeckende Umsetzung von Glücksspielkontrollen, Schwarzarbeitskontrollen und sonstigen finanzpolizeilichen Kontrollen

2018
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Kontrollierte Betriebe auf Grund ordnungspolitischer Kontrollen

Details zur Kennzahl

2018

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

28.270

Anzahl

Zielzustand

27.000

Anzahl

Erläuterung der Entwicklung

Zielwert wurde erreicht und die Anzahl der finanzpolizeilichen Kontrollen stieg um 1,3 % im Vergleich zum Vorjahr. Dabei gingen die Glückspielkontrollen bundesweit um 26,9 % auf 953 Kontrollen zurück. Gleichzeitig wurden mehr als doppelt so viele Fälle im Bereich der Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping (1.808 Fälle) verbucht.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2016

Ausgangspunkt der Planung

30.439


Quelle

Kennzahlenabfrage; BMF/Leistungsorientierte Steuerung (LoS)

Berechnungsmethode

Anzahl der finanzpolizeilichen Kontrollen gesamt (inkl. Glücksspielkontrollen)