MASSNAHME
Förderung von Projekten für Frauen, Kinder und Menschen mit Behinderungen durch die OEZA.
Förderung von Projekten für Frauen, Kinder und Menschen mit Behinderungen durch die OEZA
Massnahme überplanmäßig erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Anteil d. Projekte der OEZA/ADA zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
93%
Zielzustand
80%
Erläuterung der Entwicklung
Der Anteil an Projekten der OEZA zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter konnte 2022 erneut gesteigert werden. Grund dafür sind die jahrelangen intensiven Bemühungen des BMEIA um eine Schwerpunktsetzung auf die Gleichstellung der Geschlechter in der OEZA (z.B. Dreijahresprogramm der Österreichischen Entwicklungspolitik, konkrete Vorgaben bzgl. OECD Gendermarker 2 und EU Gender Action Plan) und die erfolgreiche Umsetzung von Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen innerhalb der ADA zu diesem Thema. Gleichstellungsmaßnahmen finden sich mittlerweile in allen Sektoren der OEZA und wird im überwiegenden Teil großer internationaler Programme und Fonds berücksichtigt.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2020
Ausgangspunkt der Planung
81,47
Quelle
ADA-Statistik - Jahresmeldung an Entwicklungshilfeausschuss der OECD.
Berechnungsmethode
Projekte entsprechend OECD Gender Equality Policy Marker 1 oder 2