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WIRKUNGSZIEL

Verringerung Armut, Festigung Frieden und Sicherheit, Erhaltung Umwelt unter Berücksichtigung Geschlechtergleichstellung u. Behinderungen

Nachhaltige Verringerung der Armut, Festigung von Frieden und menschlicher Sicherheit, sowie Erhaltung der Umwelt in den Partnerländern im Rahmen der bilateralen und multilateralen Entwicklungszusammenarbeit. Der Gleichstellung der Geschlechter sowie den Bedürfnissen von Kindern und Menschen mit Behinderungen wird dabei in besonderer Weise Rechnung getragen.

2022
Wirkungsziel überwiegend erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Das Wirkungsziel wurde 2022 dennoch zum überwiegenden Teil erreicht, wobei eine sehr differenzierte Betrachtung je nach Kennzahl gegeben ist. Die überplanmäßige Zielerreichung im Bereich Gleichstellung der Geschlechter spiegelt das langfristige österreichische Engagement wider. Der Prozentsatz von OEZA-Vorhaben, die Zugang zu Wasser ermöglichen und Armut verringern, ging im Vergleich zum Vorjahr leicht zurück, gehört aber zu den langfristigen strategischen Kernaufgaben der OEZA. Die Sorge um eine weltweite Ernährungsunsicherheit durch unterbrochene Getreidelieferungen aus der Ukraine legte kurzfristig den Fokus auf humanitäre Sofortmaßnahmen zu Lasten von Projekten zum Erhalt der Umwelt. Im Rahmen des Hilfsfonds für Katastrophenfälle im Ausland wurden 2022 über 59 Mio. Euro zur Bewältigung der humanitären Krise in der Ukraine und den Nachbarländern zur Verfügung gestellt und über multilaterale Hilfsorganisationen sowie österreichische Nicht-Regierungsorganisationen abgewickelt.
OEZA-Vorhaben sind stets über mehrere Jahre angelegt. Die jährliche Evaluierung der Kennzahlen kommt nur einer Momentaufnahme gleich und hat daher nur begrenzte Aussagekraft. Erst in der Zusammenschau mit den Vor- und Nachfolgejahr kann die langfristige Entwicklung der OEZA beurteilt werden. Angesichts der zahlreichen globalen Herausforderungen versucht Österreich dort Hilfe zu leisten, wo sie am dringendsten gebraucht wird. 2022 stand die Bekämpfung von Hunger in Afrika sowie der Folgen von Krieg und Vertreibung in der Ukraine und in Moldau im Mittelpunkt. Die Flexibilität innerhalb der bestehenden Strukturen der OEZA erlaubt eine nach außen wahrnehmbare Wirkung, wie Berichte der OECD und EU belegen. Selbst unter diesen schwierigen Bedingungen wird stets versucht, die Grundziele der OEZA (Armutsbekämpfung, Wasser, Gleichstellung, Umwelt) bei den Umsetzungsmaßnahmen miteinzubeziehen.
Die von der OEZA geförderten Vorhaben dienen der Erreichung aller SDGs. Im Speziellen leistet dieses Wirkungsziel einen Beitrag zu den SDG-Unterzielen 1.1, 1.3, 1.4 1a, 1b (Beseitigung extremer Armut, Beendigung von Armut in all ihrer Dimension, Sozialschutzsysteme), 2.3, 2.4, 2.5 (Zugang zu Grund und Boden, Nachhaltigkeit der Nahrungsmittelproduktion), 3.7, 3.8 (Gesundheitsvorsorge), 4.1, 4.3, 4.4, 4.5, 4.6, 4b, 4c (kostenlose, gleichberechtigte Bildung, Stipendien für Entwicklungsländer, Lehrerausbildung), 5.1, 5.2, 5.3, 5.4, 5.6 (Ende der Diskriminierung und Gewalt gegen Frauen), 6.1, 6.2, 6.3, 6.4, 6.5, 6.6, 6a, (Zugang zu sauberen Trinkwasser, Kapazitätenaufbau bei der Wasser- und Sanitärversorgung), 7.1, 7.2, 7.3, 7a, 7b (Zugang zu sauberer Energie, Energieeffizienz und Investitionen in nachhaltige Energieinfrastruktur), 8.1, 8.2, 8.3, 8.4, 8.5, 8.6, 8.9 (nachhaltiges, inklusives Wirtschaftswachstum, menschenwürdige Arbeitsplätze), 9.3, 9.4 (Modernisierung der Infrastruktur), 10.1, 10b (Förderung öffentlicher Entwicklungshilfe), 11.1, 11.4, 11.6, 11.7 (angemessener Wohnraum, saubere Luft, Schutz Naturreserven), 12.1, 12.2, 12.3, 12.4, 12.5, 12.6, 12.7, 12.8 (nachhaltiger Konsum und Produktionsweise), 13.1, 13.2, 13.3, 13b (Stärkung der Widerstandskraft gegenüber klimabedingten Gefahren), 14.1, 14.2, 14.3, 14.4, 14.5 (Schutz der Meere), 15.1, 15.2, 15.3, 15.4, 15.5, 15.6, 15.7, 15.8, 15.9 (Schutz der Landökosysteme, nachhaltigen Bewirtschaftung der Wälder) und 16.1, 16.3, 16a, 16b (Verringerung aller Formen der Gewalt, Rechtsstaatlichkeit, Zugang zu Justiz, Kapazitätsaufbau zur Verhütung von Gewalt und zur Bekämpfung von Terrorismus).