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WIRKUNGSZIEL

Verringerung Armut, Festigung Frieden und Sicherheit, Erhaltung Umwelt unter Berücksichtigung Geschlechtergleichstellung u. Behinderungen

Nachhaltige Verringerung der Armut, Festigung von Frieden und menschlicher Sicherheit, sowie Erhaltung der Umwelt in den Partnerländern im Rahmen der bilateralen und multilateralen Entwicklungszusammenarbeit. Der Gleichstellung der Geschlechter sowie den Bedürfnissen von Kindern und Menschen mit Behinderungen wird dabei in besonderer Weise Rechnung getragen

2021
Wirkungsziel zur Gänze erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Das Ziel wurde erreicht. 2021 wurde dem Kernthema Umwelt und Klimaschutz erfolgreich Rechnung getragen, wobei bei einigen größeren Vorhaben sich Synergien zur Verbesserung der Situation und Ermächtigung von Frauen und Mädchen genutzt werden konnten, so dass das Mehr an umweltrelevanten Vorhaben nicht auf Kosten der Vorhaben im Sinne der Kennzahl 12.3.2 ging. Der Prozentsatz der Vorhaben, die Zugang zu Wasser, Land sowie Basisdienstleistungen ermöglichen, Einkommen schaffen und Armut verringern, sank zwar gegenüber den Vorjahren, der langfristige Trend stimmt aber. Die Vorhaben der OEZA sind über mehrere Jahre angelegt. Jährliche Analysen kommen daher einer Momentaufnahme gleich. Schwankungen der Kennzahlen sind also unvermeidlich. Der Vergleich eines einzelnen Jahres mit dem vorangegangenen oder nachfolgenden hat begrenzte Aussagekraft. Der Blick auf die langfristige Entwicklung ist wichtiger. Zu beachten ist außerdem, dass sich die Förderung von Maßnahmen gegen die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie von bilateralen Vorhaben in den Partnerländern, wie dies 2020 vornehmlich der Fall war, 2021 auf die Förderung globaler Programme wie der COVAX-Fazilität tendenziell verlagert hat. In der Berechnung der Kennzahlen werden globale Programme allerdings nicht berücksichtigt, d. h. die Zunahme des Finanzvolumens in absoluten Zahlen bei den Kennzahlen 12.3.2. und 12.3.3. ist geringer, als es den Anschein hat, da sich die Gesamtheit an Finanzierungsvolumen, die als Grundlage für die Berechnung der Kennzahlen-Prozentwerte dient, verringerte.
Im Bereich der Programme zur Förderung der Geschlechtergleichstellung koordiniert sich das BMEIA mit den in diesem Bereich zuständigen Ressorts und arbeitet unter anderem im Rahmen interministerieller Arbeitsgruppen auch eng mit zivilgesellschaftlichen Organisationen zusammen. Das BMEIA beteiligt sich aktiv an den verschiedenen bestehenden Dialogformaten und begleitet aktiv mit dem Bundeskanzleramt den Umsetzungsprozess von Menschenrechtsempfehlungen, die Österreich von internationalen Monitoringinstrumenten erhalten hat.
Das Wirkungsziel trägt zu allen SDGs bei, wobei die Unterziele 1.1, 1a, 1b, 4b, 4c, 5.1, 6a, 7a, 7b, 10b, 13.1, 13b, 15b, 16.1, 16.3, 16a, 16b explizit auf internationale Zusammenarbeit bzw. weltweite Ziele Bezug nehmen.