MASSNAHME
Forcierung des Backdoor - elektronisch überwachten Hausarrests in den Justizanstalten
Forcierung des Backdoor-eüH in den Justizanstalten durch proaktive Prüfung der Möglichkeiten insbesondere bei Insassinnen und Insassen im gelockerten Vollzug bzw. Entlassungsvollzug.
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Anzahl der Insassinnen und Insassen im Backdoor-eüH
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
311Anzahl
Zielzustand
275Anzahl
Erläuterung der Entwicklung
Der Zielwert für 2024 lag bei 275 Backdoor-eüH-Bewilligungen. Die Anzahl der Bewilligungen ist vom Jahr 2022 mit 277 auf 289 im Jahr 2023 um 4,2 % gestiegen. Für 2024 wurden die Vollzugseinrichtungen nachhaltig zur Forcierung der Variante Backdoor-eüH angehalten, wobei eine weitere Steigerung auf 311 Bewilligung erreicht werden konnte. Das Ziel von 275 bewilligten Backdoor-eüH-Bewilligungen wurde demnach um 13,1 % überschritten.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2022
Ausgangspunkt der Planung
234
Quelle
Cockpit; Generaldirektion für den Strafvollzug und den Vollzug freiheitsentziehender Maßnahmen (Abt II 1)
Berechnungsmethode
Zählung