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MASSNAHME

Fortführung Tag der offenen Tür

2020
Massnahme nicht erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Positives Feedback zur Veranstaltung durch Besucherbefragung

Details zur Kennzahl

2020

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

n.v.

%

Zielzustand

98

%

Erläuterung der Entwicklung

Wegen der Beschränkungen zur Bekämpfung der Covid-19 Pandemie war es im Berichtsjahr leider nicht möglich, den Tag der offenen Tür in herkömmlicher Form abzuhalten. Als digitalen Ersatz dafür wurde auf der Website des Verfassungsgerichtshofes jedoch die Möglichkeit eines virtuellen Rundgangs geschaffen. Am 26. Oktober 2020 wurde die Website von rund 2.000 Besuchern aufgerufen und das Besucherfeedback war zu 100 % positiv. Der Verfassungsgerichtshof geht davon aus, dass der Tag der offenen Tür im Jahr 2021 in gewohnter Weise stattfinden kann und das Besucherfeedback wieder ein durchwegs positives sein wird.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2018

Ausgangspunkt der Planung

96


Quelle

VfGH/Auswertung der Rückmeldungen

Berechnungsmethode

Anzahl der positiven Rückmeldungen zur Gesamtanzahl der Rückmeldungen