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WIRKUNGSZIEL

Stärkung des Bewusstseins für die besondere rechtsstaatliche Bedeutung des Verfassungsgerichtshofs

2020
Wirkungsziel überwiegend erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Narrative Gesamtbeurteilung:

Die bi- und multilateralen Kontakte konnten im Berichtsjahr aufgrund der Covid-19 Pandemie nur sehr eingeschränkt stattfinden. Der Verfassungsgerichtshof hofft, diese bi- und multilateralen Kontakte im Jahr 2021 bzw. in den kommenden Jahren wieder verstärkt aufnehmen und pflegen zu können, um weiterhin national und international das Bewusstsein der rechtsstaatlichen Bedeutung des Verfassungsgerichtshofes zu stärken.
Der Verfassungsgerichtshof ist seit 1997 mit einem breiten Informations- und Serviceangebot online. Die Website wurde auch im Berichtszeitraum laufend aktualisiert und weiterentwickelt. Neben Basisinformationen zum Verfassungsgerichtshof sowie seiner grundsätzlichen Judikatur, aktuellen Entscheidungen und einer umfassenden Foto-Datenbank, werden Informationen über aktuelle Ereignisse ebenso wie über Historisches zum Haus zur Verfügung gestellt. Insgesamt ist die Absicht weiterverfolgt worden, auf Grund der ungebrochen hohen Nachfrage seitens Medien und Öffentlichkeit ein hochwertiges und umfassendes Online-Angebot zur Verfügung zu stellen und dieses stetig weiter auszubauen. Überdies wurden über den YouTube-Channel des Hauses neben dem neuen Imagevideo Kurzfilme sowie Gesamtmitschnitte von Reden – etwa im Rahmen des jährlich stattfindenden Verfassungstages – zur Verfügung gestellt.
Wegen der Beschränkungen zur Bekämpfung der Covid-19 Pandemie war es leider im Jahr 2020 nicht möglich, den jährlich am Nationalfeiertag stattfindenden Tag der offenen Tür in herkömmlicher Form abzuhalten. Als digitaler Ersatz dafür wurde auf der Website des Verfassungsgerichtshofes jedoch die Möglichkeit eines virtuellen Rundgangs geschaffen: Eine Reihe von 360 Grad-Fotos der Räumlichkeiten erlauben es nun, sich im Internet ein Bild vom Gerichtshof zu machen und es wurden auch zusätzliche Websites mit Audio- und Videobeiträgen über den Gerichtshof erstellt. Die festgelegten Maßnahmen werden auch in Zukunft entscheidend zur Erreichung der angestrebten Wirkung beitragen. Weiterhin soll durch eine gezielte Informationspolitik das Interesse der Bevölkerung an der Verfassungsgerichtsbarkeit gesteigert werden.

Umfeldentwicklungen:
Dem Verfassungsgerichtshof obliegt es, die Einhaltung der Verfassung zu kontrollieren. Durch seine Aufgabe als „Grundrechtsgerichtshof“ und seine Zuständigkeit zur Prüfung von Gesetzen und Verordnungen ist er in besonderer Weise dazu berufen, der demokratisch-rechtsstaatlichen Grundordnung Wirksamkeit zu verschaffen und ihren Bestand zu sichern. Dazu kommen die Grund- und Menschenrechte, die die Freiheit aller Menschen, die in einem Staat leben, sichern sollen. Kein Gesetz darf den Grundrechten widersprechen, alle Gesetze müssen auch vor Gerichten durchgesetzt werden können. Das garantiert in Österreich vor allem der Verfassungsgerichtshof. Der österreichische Verfassungsgerichtshof ist ebenso Teil eines europa- und weltweiten Verbundes von Gerichten mit dem Ziel der Sicherung des Rechtsstaats und der Menschenrechte. Zu diesem Verbund gehören einerseits andere Verfassungsgerichte und andererseits europäische Gerichtshöfe, wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) und der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH). Als das weltweit erste Gericht mit der Zuständigkeit für eine Normenprüfung im Sinne einer konzentrierten Verfassungsgerichtsbarkeit nimmt der Verfassungsgerichtshof eine Pionierrolle bei der Entwicklung der Verfassungsgerichtsbarkeit ein. In der Konferenz der Europäischen Verfassungsgerichte und der Weltkonferenz der Verfassungsgerichtsbarkeit ist die Zusammenarbeit institutionalisiert worden. Der Verfassungsgerichtshof ist in beiden Einrichtungen Gründungsmitglied und federführend tätig. Der Verfassungsgerichtshof pflegt außerdem intensive Kontakte zu anderen Verfassungsgerichten, vor allem zu den Verfassungsgerichten der Nachbarländer. Der Verfassungsgerichtshof hofft, diese bi- und multilateralen Kontakte im Jahr 2021 bzw. in den kommenden Jahren wieder verstärkt aufnehmen und pflegen zu können.