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KENNZAHL

Kontakte mit ausländischen Verfassungsgerichten und internationalen Institutionen

2020
Kennzahl nicht erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Aufgrund der Covid-19 Pandemie konnten im Berichtsjahr nur wenige Besuche des Verfassungsgerichtshofes im Ausland erfolgen bzw. ausländische Besuche von Verfassungsgerichten in Wien stattfinden. Zu erwähnen sind der Besuch des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes am Conseil constitutionnel in Paris, ein Treffen zum Fachaustausch mit den Präsidenten der Verfassungsgerichte der Slowakei und Ungarns und ein bilaterales Treffen mit dem Präsidenten des Verfassungsgerichts von Tschechien. Der Verfassungsgerichtshof geht davon aus, dass die für 2020 geplant gewesenen Besuche in den Jahren 2021 und 2022 stattfinden werden.


Quelle

VfGH/Auswertung aus Tätigkeitsbericht

Berechnungsmethode

Anzahl an bilateralen Kontakten mit anderen Verfassungsgerichten und internationalen Institutionen (Teilnahme an Kongressen, Konferenzen, Tagungen und sonstigen Veranstaltungen im Ausland und Besuche von ausländischen Delegationen in Wien)