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MASSNAHME

Fortführung und Weiterentwicklung bestehender Unterstützungsmaßnahmen (Fokus KMU).

2021
Massnahme überplanmäßig erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Von Unternehmen ausgelöstes Investitionsvolumen durch Fortführung und Weiterentwicklung bestehender Unterstützungsmaßnahmen (Fokus auf KMU)

Details zur Kennzahl

2021

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

442,8

Mio. EUR

Zielzustand

300

Mio. EUR

Erläuterung der Entwicklung

Der Indikator „Gesamtprojektkosten“ (= „Ausgelöstes Investitionsvolumen“) zeigt, in welcher Höhe unterstützte Unternehmen selbst Investitionen tätigen und damit Finanzierungsleistungen mobilisiert werden. Um die Vergleichbarkeit mit den letzten Jahren zu ermöglichen, wurden bei dieser Kennzahl die Unterstützungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie nicht berücksichtigt.
Der Anstieg im Jahr 2021 gegenüber dem Zielzustand ist insbesondere auf Investitionsprojekte im Bereich der AWS Digitalisierungsförderungen (KMU.Digital, KMU.E-Commerce) zurückzuführen, die KMU bei der Umsetzung ihrer Digitalisierungsprojekte sowie bei der Professionalisierung ihrer digitalen Vertriebs- und Vermarktungsmaßnahmen unterstützen. Die AWS Regel-Garantien gemäß KMU-FG (d.h. ohne COVID-19 Schwerpunkte) lösten bereits 2021 wieder ein Investitionsvolumen zum Vorkrisenniveau 2019 aus, wobei diese vor allem wachstumsorientierte und innovative Unternehmen und Projekte sowie Unternehmensgründungen und Startups adressierten.
Vor diesem Hintergrund wurde der Zielerreichungsgrad mit „überplanmäßig erreicht“ bewertet.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2019

Ausgangspunkt der Planung

288,7


Quelle

4. Quartalsförderleistungsbericht der AWS

Berechnungsmethode

Gesamtprojektkosten (=Investitionsvolumen) von Garantien (ges) und Zuschüssen (ges) gem. KMU-FG sowie von Beteiligungsfin. (exkl. VC- und Cleantech-Initiative)

Meilenstein: aws Unterstützungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der COVID-19 Krise (aws COVID-19 Garantien; COVID-19 Startup Hilfsfonds)

Details zum Meilenstein

2021

Istzustand (2021)

Abwicklung der bestehenden Förderfälle

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

30.06.2020

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Anträge im Rahmen der COVID-19 Unterstützungsmaßnahmen werden bis 31.12.2020 angenommen.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2021

Zielzustand (Beschreibung)

Abwicklung der bestehenden Förderfälle

Erläuterung der Entwicklung

Die AWS COVID-19 Garantien gemäß KMU-FG wurden unmittelbar nach dem Ausbruch der COVID-19 Pandemie schon im März 2020 implementiert und stellen eine zentrale Säule der Krisenbekämpfungsmaßnahmen der österreichischen Bundesregierung dar. Auf Basis der beihilferechtlichen Möglichkeiten werden 3 Garantieschwerpunkte (80%, 90% und 100%-Garantien) angeboten. Mit Stand 31.12.2021 hat die AWS seit Beginn des Programms 18.100 Garantien für ein Garantieobligo in Höhe von EUR 2,77 Mrd. und einem ausgelösten Gesamtkreditvolumen iHv. 3,04 Mrd. übernommen.
Aufgrund des Erfolgs war der AWS COVID-19 Startup Hilfsfonds bereits mit August 2020 ausgeschöpft. Der Zuschuss ist im Erfolgsfall aus den Gewinnen der kommenden Jahre (max. bis 2030) zurückzuzahlen, wobei die AWS bis zu diesem Zeitpunkt die Abwicklung der bestehenden Förderfälle übernimmt. Insgesamt konnte die AWS 236 Förderungszusagen ausstellen, wobei der Betrag der gehebelten privaten Eigenkapitalinvestments rund EUR 90 Mio. beträgt.
Vor diesem Hintergrund wurde der Zielerreichungsgrad mit „zur Gänze erreicht“ bewertet.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze

Meilenstein: Forcieren der unternehmerischen Investitionstätigkeit zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und des Strukturwandels

Details zum Meilenstein

2021

Istzustand (2021)

Abwicklung der bestehenden Förderfälle; insgesamt wurden rd. 242.500 Anträge für die Investitionsprämie von Unternehmen mit einem Zuschussvolumen iHv. rund EUR 7 Milliarden für die Realisierung ihrer förderbaren Investitionen iHv. EUR 75,6 Mrd. genehmigt.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

30.06.2020

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Anträge im Rahmen der COVID-19 Investitionsprämie für Unternehmen (Basisprämie 7%, +7% Bonusprämie für Schwerpunktinvestitionen in den Bereichen Digitalisierung, Ökologisierung und/oder Gesundheit/Life Science) können bis 28.02.2021 eingebracht werden.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2021

Zielzustand (Beschreibung)

Abwicklung der bestehenden Förderfälle; rund 47.000 Unternehmen haben die Investitionsprämie mit einem Zuschussvolumen iHv EUR 2 Mrd. für die Realisierung von förderbaren Investitionen iHv rd. EUR 13 Mrd. beantragt; Rund 6,5 % dieser Investitionen sind Schwerpunktinvestitionen in den Bereichen Digitalisierung, Ökologisierung und/oder Gesundheit/Life Science mit Bonusprämie zur Stärkung des Strukturwandels.

Erläuterung der Entwicklung

Die AWS Investitionsprämie konnte zwischen 1. September 2020 und 28. Februar 2021 beantragt werden. Im Jänner 2021 wurde der Zeitraum für das Setzen der ersten Maßnahme von ursprünglich 28. Februar 2021 auf 31. Mai 2021 verlängert und führte zu einem starken Anstieg bei den Anträgen.
Im Rahmen der Investitionsprämie werden Unternehmensinvestitionen mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 7% oder 14% der Investitionskosten unterstützt, wobei der 14%ige Zuschuss ausschließlich für Schwerpunktinvestitionen in den Bereichen Ökologisierung, Digitalisierung und Life Sciences zur Verfügung steht. Knapp die Hälfte der Anträge wurde in den Bereichen Digitalisierung (21%), Ökologisierung (26,5%) und Gesundheit/Life Sciences (0,5%) mit einer Bonusprämie zur Stärkung des Strukturwandels zugesagt.
Die Investitionsprämie wird nach Abschluss der geplanten Investition von der AWS ausbezahlt (bis max. 2025). Im Jahr 2021 wurden über 120.000 Förderungsanträge von Unternehmen abgerechnet und rd. EUR 278 Mio. ausbezahlt.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

überplanmäßig

Meilenstein: Beschäftigungsbonus - Förderung von Lohnnebenkosten über den Zeitraum von 3 Jahren für UN, die neue Beschäftigungsverhältnisse schaffen

Details zum Meilenstein

2021

Istzustand (2021)

Abwicklung der bestehenden Förderfälle; im Rahmen der Fördermaßnahme „Beschäftigungsbonus“ wurden bis 31.01.2018 Förderanträge angenommen. Die Abwicklung wurde im Jahr 2021 mit der dritten (= letzten) Abrechnungsphase abgeschlossen.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

31.12.2019

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Anträge im Rahmen der Fördermaßnahme „Beschäftigungsbonus“ wurden bis 31.1.2018 angenommen.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2021

Zielzustand (Beschreibung)

Abwicklung der bestehenden Förderfälle

Erläuterung der Entwicklung

Im Jahr 2021 wurde die Abwicklung des Programms „Beschäftigungsbonus“ unter den Bedingungen der COVID-19 Pandemie mit der dritten und letzten Abrechnungsphase fortgesetzt und planmäßig abgeschlossen.
Hauptzielgruppe des Beschäftigungsbonus waren Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen. An diese Gruppe wurde 2021 wie auch über die gesamte Programmlaufzeit der überwiegende Anteil ausbezahlt. Eine Konzentration des Beschäftigungszuwachses ist bei einzelnen wenigen Großunternehmen der beschäftigungsintensiven Branchen festzustellen, weshalb hier überproportionale Anteile an den zugezählten Gesamtfördermitteln zu verzeichnen sind.
Während der COVID-19 Pandemie in den Jahren 2020 und 2021 haben Unternehmen verstärkt das Förderinstrument der Kurzarbeit genutzt. Um Doppelförderungen zu verhindern wurde eine Abgrenzung zwischen Kurzarbeitsförderung und Beschäftigungsbonus vorgenommen. Um die Unternehmen in der schwierigen Phase zu unterstützen, wurde die Frist für die Vorlage der Abrechnungen von drei auf sechs Monate verlängert. Dies führte dazu, dass Unternehmen bis im Jahr 2021 abrechnen konnten, Restauszahlungen jedoch noch im Jahr 2022 erfolgten.
Mit dem Beschäftigungsbonus hat die AWS rund 12.600 Unternehmen mit der Förderung von nahezu 80.000 Arbeitsplätzen unterstützt. Über die gesamte Programmlaufzeit wurden rd. EUR 431 Mio. an österreichische Unternehmen ausbezahlt.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze