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MASSNAHME

Fortführung und Weiterentwicklung bestehender Unterstützungsmaßnahmen (Fokus KMU und Startups).

Fortführung und Weiterentwicklung der bestehenden Unterstützungsmaßnahmen zum Aufbau von Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung mit Fokus auf KMU und Startups (inkl. Digitalisierung der KMUs als Teil des Aufbau- und Resilienzplans).

2023
Massnahme überwiegend erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Von Unternehmen ausgelöstes Investitionsvolumen durch Fortführung und Weiterentwicklung bestehender Unterstützungsmaßnahmen (Fokus auf KMU)

Details zur Kennzahl

2023

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

227,7

Mio. EUR

Zielzustand

400

Mio. EUR

Erläuterung der Entwicklung

Der Indikator „Gesamtprojektkosten“ (= „Ausgelöstes Investitionsvolumen“) zeigt, in welcher Höhe unterstützte Unternehmen selbst Investitionen tätigen und damit Finanzierungsleistungen mobilisiert werden. Um die Vergleichbarkeit mit den letzten Jahren zu ermöglichen, wurden bei dieser Kennzahl die Unterstützungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie nicht berücksichtigt.

Vor dem Ukraine-Krieg war die Weltwirtschaft auf dem Weg zur Erreichung des wirtschaftlichen Niveaus vor der COVID-19 Pandemie, in welchem positive Konjunkturentwicklungen zu einem erwartungsvollen Stimmungsbild beigetragen haben. Die weltweit optimistischen Konjunktureinschätzungen haben sich infolge des Ukraine-Kriegs und der galoppierenden Inflation gewendet. Zahlreiche Unternehmen waren von den Auswirkungen des Ukraine-Kriegs direkt betroffen und unter Druck sich u.a. marktseitig neu aufzustellen. Es wurden Unterstützungsmaßnahmen für diese Unternehmen angedacht, die jedoch aufgrund der weitreichenden Folgen der gleichzeitig angestiegenen Energiekosten für die österreichische Wirtschaft nicht weiterverfolgt werden konnten. Der Fokus der staatlichen Eingriffe wurde auf Programme zur zumindest teilweisen Reduzierung der Energiekosten gelegt. Es wurden die Förderprogramme Energiekostenzuschuss und Energiekostenpauschale geschaffen (sh. dazu ausführlich Meilenstein GB 40.02-M1-m5).
Der Start der geplanten Transformationsoffensive hat sich geringfügig verzögert. Entgegen den ursprünglichen Plänen konnte nicht im Sommer 2023, sondern erst im November 2023 gestartet werden. Erst danach konnten die Unternehmen ihre Förderanträge einreichen und mit der Umsetzung ihrer Vorhaben beginnen. Die mit den Förderzusagen verbundenen Investitionen werden daher erst im Jahr 2024 ihren Niederschlag finden.

Sonderprogramme mit dem Schwerpunkt „Digitalisierung von Klein- und Mittelbetrieben“ gab es im Jahr 2023 grundsätzlich keine. Das Programm KMU.DIGITAL wurde schon im Mai 2022 gestartet. Aufgrund des besonderen Interesses der Klein- und Mittelbetriebe war das vorgesehene Budgetvolumen bereits im Jänner 2023 ausgeschöpft. Die mit diesem Programm verbundene Investitionstätigkeit hat vornehmlich im Jahr 2022 ihren Niederschlag gefunden.

Das Beteiligungsvolumen der aws-Beteiligungsfonds hat sich im Vergleich zum Prognosewert verringert, weil sich die Fonds – mit Ausnahme des aws-Gründungsfonds II – aktuell in der Desinvestitionsphase befinden.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2021

Ausgangspunkt der Planung

442,8


Quelle

4. Quartalsförderleistungsbericht der AWS

Berechnungsmethode

Gesamtprojektkosten (= Investitionsvolumen) von Garantien (ges) und Zuschüssen (ges) gem KMU-FG sowie von Beteiligungsfin. (exkl. VC- und Cleantech Initiative)

Kennzahl: Wachstum des Startup-Gründungsniveaus in Österreich

Details zur Kennzahl

2023

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

206

Anzahl

Zielzustand

300

Anzahl

Erläuterung der Entwicklung

Für die Kennzahl zum Startup-Gründungsniveau werden Zahlen des Austrian Startup Monitors herangezogen, der jährlich durch das Austrian Institute of Technology, Austrian Startups und das WU Gründungszentrum veröffentlicht werden. Der Austrian Startup Monitor ist eine der wenigen Publikationen, die regelmäßig Erhebungen u.a. zur Anzahl der Startup-Neugründungen durchführen. Öffentliche Statistiken oder eine offizielle Registrierung von Startups gibt es nicht. Der Austrian Startup Monitor erfasst neu gegründete Startups mit einer zeitlichen Verzögerung von ein bis zwei Jahren. Das liegt daran, dass diese erst nach einer gewissen Zeit als Neuzugang in einem Inkubator auf der Webpage angeführt werden oder im Medienscreening auftauchen. Es ist also davon auszugehen, dass die Zahl der Startup-Neugründungen im Jahr 2022 deutlich höher war als im Austrian Startup Monitor 2023 bisher ausgewiesen, was auch selbst im Report angeführt wird. Laut ASM 2023 gab es im Jahr 2020 319 Startup-Neugründungen. Dabei handelt es sich um das derzeit letzte verfügbare vollständig erfasste Jahr. Für das noch nicht vollständig erfasste Jahr 2021 werden 352 Startup-Neugründungen ausgewiesen. Daher kann für das Jahr 2022 mit einer zumindest gleich hohen Zahl von über 300 Startup-Neugründungen gerechnet werden – auch wenn derzeit nur 206 neu gegründete Startups für das Jahr 2022 (ASM 2023, S. 14) erfasst sind.

Für die Identifikation der Startups wird die dem Austrian Startup Monitor zugrundeliegende Definition von Startups angewendet, das heißt, es handelt sich um Unternehmensgründungen, die nicht älter als zehn Jahre sowie hoch innovativ sind und wachsen wollen.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2020

Ausgangspunkt der Planung

235


Quelle

Austrian Startup Monitor 2020 (Austrian Startups, AIT, WU)

Berechnungsmethode

Anzahl an Startup Gründungen in Österreich

Kennzahl: Wachstum des Skalierungsniveaus von Startups in Österreich

Details zur Kennzahl

2023

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

20,2

%

Zielzustand

19

%

Erläuterung der Entwicklung

Um das Skalierungsniveau von Startups in Österreich zu messen, wird der Anteil von Startups herangezogen, die eine Umsatzschwelle von EUR 500.000,- überschreiten. Die Verteilung nach Umsatzkategorien ist im Vergleich zu den Vorjahren weitgehend stabil geblieben. Zu dieser Kategorie gehören knapp mehr als die Hälfte aller Startups. Jedes fünfte Startup überschreitet die Umsatzschwelle von EUR 500.000,-. Dies ist grundsätzlich ein gutes Zeichen für das Startup-Skalierungsniveau in Österreich.
Gegenüber 2022 stieg das Niveau um nahezu zwei Prozentpunkte an (2022: 18,6 % an Startups, die eine Umsatzschwelle von EUR 500.000,- überschreiten).

Für die Identifikation der Startups wird die dem Austrian Startup Monitor zugrundeliegende Definition von Startups angewendet. Das heißt, es handelt sich um Unternehmensgründungen, die nicht älter als zehn Jahre sowie hoch innovativ sind und wachsen wollen.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2020

Ausgangspunkt der Planung

18,3


Quelle

Austrian Startup Monitor 2023 (Austrian Startups, AIT, WU)

Berechnungsmethode

Anteil von Startups, die die Umsatzschwelle von EUR 500.000,- überschreiten

Meilenstein: Investitionsprämie zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und des Strukturwandels (Teil des Aufbau- und Resilienzplans)

Details zum Meilenstein

2023

Istzustand (2023)

Die AWS Investitionsprämie konnte zwischen 1. September 2020 und 28. Februar 2021 beantragt werden. Im Jänner 2021 wurde der Zeitraum für das Setzen der ersten Maßnahme von ursprünglich 28. Februar 2021 auf 31. Mai 2021 verlängert. In der Folge wurden keine weiteren Anpassungen vorgenommen. Im Rahmen der Investitionsprämie werden Unternehmensinvestitionen mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 7 % oder 14 % der Investitionskosten unterstützt, wobei der 14 %ige Zuschuss ausschließlich für Schwerpunktinvestitionen in den Bereichen Ökologisierung, Digitalisierung und Life Sciences zur Verfügung steht. Knapp die Hälfte der Anträge wurde in den Bereichen Digitalisierung (21 %), Ökologisierung (26,5 %) und Gesundheit/Life Sciences (0,5 %) mit einer Bonusprämie zur Stärkung des Strukturwandels zugesagt. Die Investitionsprämie wird nach Abschluss der geplanten Investition von der AWS ausbezahlt (bis max. 2025).

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

31.12.2021

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

1) Rund 244.000 Unternehmen haben die Investitionsprämie mit einem Zuschussvolumen iHv EUR 7,8 Mrd. für die Realisierung von förderbaren Investitionen bis 28.2.2021 beantragt. 2) Die Investitionsprämie fokussiert mit den Schwerpunkten „Investitionen in die Digitalisierung“ und „Investitionen in die Ökologisierung“ auf den Strukturwandel der österreichischen Wirtschaft. Diese Schwerpunkte entsprechen den Intentionen des „Aufbau- und Resilienzplans (ARP)“ der Europäischen Union, die Wirtschaft nachhaltiger und krisentauglicher zu machen, um besser auf die Herausforderungen des ökologischen und digitalen Wandels vorbereitet zu sein. Daher wurde die Investitionsprämie in den österreichischen ARP mit einer Finanzierung in Höhe von EUR 573 Mio. aufgenommen. Die Umsetzung des ARP erfolgt bis in das Jahr 2025. Bis zum Abschluss des ARP werden voraussichtlich 40.000 Anträge der Investitionsprämie für die Erfüllung der im Operational Arrangement vorgesehenen Meilensteine herangezogen.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2023

Zielzustand (Beschreibung)

1) Abwicklung der bestehenden Förderfälle. 2) Erreichen der Ziele des österreichischen Aufbau- und Resilienzplans (ARP) - Maßnahmen 2.D.2. Digitale Investitionen in Unternehmen und 2.D.3. Ökologische Investitionen in Unternehmen: -) Q1/2023: 2.D.2 Annex I des Operational arrangements (lfd. Nr. 66): 2. Meilenstein: „Mindestens 3.000 Unternehmen investieren in Digitalisierung im ARP“ -) Q4/2023: 2.D.3. Annex I des Operational arrangements (lfd. Nr. 69): 3. Meilenstein „Investitionen in e-Mobilität“ mit den beiden Submeilensteinen: - Mindestens 20.000 emissionsfreie Fahrzeuge werden gefördert und - Mindestens 100 Ladestationen werden gefördert.

Erläuterung der Entwicklung

Ein wesentlicher Meilenstein in der Abwicklung der Investitionsprämie war der 28. Februar 2023. Investitionen mit einem Volumen von bis maximal EUR 20 Mio. waren bis zu diesem Termin in Betrieb zu nehmen und zu bezahlen. Die entsprechenden Abrechnungen waren bis 31. Mai 2023 bei der AWS einzureichen. Die Unternehmen haben bis zu diesem Termin rund 180.000 Abrechnungen mit einem beantragten Zuschussvolumen von rund EUR 2,77 Mrd. zur Abrechnung vorgelegt, wobei bei diesen Abrechnungen die Größe des Investitionsvolumens unberücksichtigt blieb. Rund 67.700 Unternehmen mit geplanten Investitionen von rund EUR 2 Mrd. haben von dieser Möglichkeit jedoch keinen Gebrauch gemacht. Die Gründe dafür liegen einerseits in der Unternehmenssphäre und andererseits in der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. Die geplanten Investitionen wurden nicht oder nicht in der vorgesehenen Höhe von den Unternehmen durchgeführt. Oftmals haben Unternehmen vorsichtshalber höhere Volumina beantragt und sie veranschlagen einen Puffer für unbekannte und nicht kalkulierbare Kosten (Baubewilligungen, Planung, Lieferkettenprobleme, u.a.). Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen haben die Durchführung von unternehmerischen Investitionen erschwert: Zuerst standen Lieferkettenprobleme im Vordergrund, dann die eklatant gestiegenen Preise für Energie infolge des Ukraine-Krieges. Zudem hat die galoppierende Inflation die gesamte Investitionsdynamik gebremst.

Unternehmen, die Investitionen größer als EUR 20 Mio. realisieren, können diese bis zum 28. Februar 2025 umsetzen.

Das erste Ziel des Aufbau- und Resilienzplanes (3.000 Unternehmen haben Digitalisierungsinvestitionen durchgeführt) wurde bereits im Jahr 2022 erreicht. Es haben rund 8.000 Unternehmen digitale Investitionen durchgeführt. Darüber hinaus können rund 21.900 emissionsfreie Fahrzeuge und 121 Ladestationen in den Aufbau- und Resilienzplan eingemeldet werden, sodass auch der 3. Meilenstein „Investitionen in die e-Mobilität“ erfüllt ist.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze

Meilenstein: Abwicklung des „Energiekostenzuschusses für energieintensive Unternehmen“

Details zum Meilenstein

2023

Istzustand (2023)

Beim Energiekostenzuschuss 1 (inkl. Bündelung und Erweiterung um das Quartal 4, in der Folge „EKZ 1“) wurden mit Stand 31. Dezember 2023 insgesamt 17.596 Anträge sowohl für den förderungsfähigen Zeitraum von 1. Februar 2022 bis 30. September 2022 als auch für den Zeitraum von 1. Oktober bis 31. Dezember 2022 gestellt. Es wurde in Summe ein Energiekostenzuschuss von EUR 475.417.461 an die Unternehmen ausgezahlt und in diesem Ausmaß konnten die, von der Energiekostenkrise besonders betroffenen Unternehmen entlastet werden. Je nach Zuordnung zu den förderungsfähigen Perioden sind das - 9.218 Anträge mit einem ausbezahlten Energiekostenzuschuss von EUR 344.380.515 für den förderungsfähigen Zeitraum 1. Februar 2022 bis 30. September 2022. - 8.378 Anträge mit einem ausbezahlten Energiekostenzuschuss für den förderungsfähigen Zeitraum 1. Oktober 2022 bis 31. Dezember 2022. Bei der Energiekostenpauschale 1 mit dem förderungsfähigen Zeitraum von 1. Februar 2022 bis 31. Dezember 2022 wurden mit Stand 31. Dezember 2023 63.439 Unternehmen zumindest teilweise von den gestiegenen Energiekosten entlastet. Es wurde eine Energiekostenpauschale von EUR 42.173.575 an die Unternehmen ausgezahlt.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

30.06.2022

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Der drastische Energiekostenanstieg infolge des Ukraine-Krieges stellt für viele Unternehmen eine besondere Belastung dar. Um den Unternehmen in dieser wirtschaftlich schwierigen Situation eine Hilfestellung bieten zu können, wird im Rahmen des Teuerungs-Entlastungspaketes ein „Energiekostenzuschuss für energieintensive Unternehmen“ geschaffen. Die gesetzliche Basis wurde im Juli 2022 mit dem Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz geschaffen.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2023

Zielzustand (Beschreibung)

Der Energiekostenzuschuss wurde an die förderfähigen Unternehmen ausbezahlt.

Erläuterung der Entwicklung

Der Energiekostenzuschuss (EKZ) wurde im Juni 2022 als Teil des Antiteuerungspakets der Bundesregierung mit einem Budget von EUR 450 Mio. angekündigt.

Im Zuge der Ausarbeitung im Sommer 2022 zeigte sich, dass der EKZ potentiell mehr Budget benötigt, um Unternehmen, die von hohen Energiepreisanstiegen infolge des Ukraine-Kriegs betroffen sind, zu entlasten. Weiters zeigte sich, dass der EKZ aufgrund des Faktums, dass die Ermittlung von Ist-Kosten sowie Ist-Verbräuchen von Energie eine komplexe Angelegenheit ist und deshalb für Kleinst- und Kleinunternehmen kein ideales Förderinstrument darstellt. Daher wurde im Zuge der Budgeterhöhung von EUR 450 Mio. auf EUR 1.300 Mio. zusätzlich ein Pauschalsystem für Kleinst- und Kleinunternehmen angekündigt.

Aufgrund der Tatsache, dass die Strom- und Erdgaspreise zu diesem Zeitpunkt auf einem historisch hohen Niveau waren, kündigte die österreichische Bundesregierung am 23. Dezember 2022 neben dem EKZ 2 und der Energiekostenpauschale 2 für den förderungsfähigen Zeitraum 1. Jänner 2023 bis 31. Dezember 2023 eine Verlängerung des EKZ 1 und der Energiekostenpauschale 1 um das vierte Quartal des Jahres 2022 an.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze