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Untergliederung 40

Wirtschaft

2023

Leitbild der Untergliederung

Die internationale Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Unternehmen, insbesondere KMU, und die österreichische Außenwirtschaft sollen bestmöglich und langfristig gestärkt werden. Um das Potenzial der großen technologischen Entwicklungen voll auszuschöpfen, werden insbesondere ein effizienter Ressourceneinsatz und eine hohe Flexibilität des Unternehmenssektors in den Vordergrund gestellt. Ein weiterer Fokus liegt auf der Weiterentwicklung des Tourismusstandortes, der von zukunftsfitten Betrieben getragen wird und für in- und ausländische Gäste attraktiv ist. Zur Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Österreich gilt es vor allem die Chancen der neuen Technologien zu nutzen, Innovationen und Investitionen zu fördern, den Digitalisierungsgrad der Unternehmen weiter zu steigern sowie den Herausforderungen im Zusammenhang mit dem aktuellen Arbeits- und Fachkräftemangel auf unterschiedlichen Ebenen zu begegnen.

Wirkungsziele 2023

Ein Wirkungsziel ist ein angestrebter, zukünftiger Zustand im Verantwortungsbereich eines Ressorts.

Das Wirkungsziel beschreibt das Ergebnis, das das Ressort kurz- bis mittelfristig erzielen soll (beispielsweise „höhere Verkehrssicherheit“ oder „Reduktion von Treibhausgasen“). Die Summe aller Wirkungsziele zeigt die Schwerpunkte, welche die Ressorts zum Wohle der Gesellschaft setzen.


Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Zuständigkeit
Status Ziel-Erreichungsgrad

Unternehmensdemographie: Stabilisieren und Steigern des in den letzten Jahren schwankenden Unternehmensgründungsniveaus

Unternehmensdemographie: Überlebensrate von Unternehmen (bezogen auf drei Jahre nach Neugründung)

Anzahl der von der ABA erfolgreich betreuten High Value-Added-Projekte (HVA-Projekte)

Anzahl der Beschäftigten bei neuen Betriebsansiedlungsprojekten

Anzahl der Beratungsfälle durch die Service-/Clearingstelle RWR-Karten der ABA – WORK in AUSTRIA

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Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Zuständigkeit
Status Ziel-Erreichungsgrad

Erstellung und Weiterentwicklung von Berufsbildern und Entwicklung von Instrumentarien zur Unterstützung für die Unternehmen bei der Lehrlingsausbildung sowie Förderung der Aufhebung der geschlechtsspezifischen Segregation des Lehrstellenmarktes.

Fortführung und Weiterentwicklung der bestehenden Unterstützungsmaßnahmen zum Aufbau von Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung mit Fokus auf KMU und Startups (inkl. Digitalisierung der KMUs als Teil des Aufbau- und Resilienzplans).

Stärkung und Sicherung des Wirtschaftsstandortes, des Arbeitsstandortes und des Filmstandortes durch gezielten Instrumenten-Einsatz von Austrian Business Agency (ABA) und Austria Wirtschaftsservice (AWS).

Stärkung der österreichischen Außenwirtschaft und der internationalen Wettbewerbsfähigkeit Österreichs durch die Umsetzung der Außenwirtschaftsstrategie 2018 (inkl. Addendums), die Weiterführung und Umsetzung der Internationalisierungsoffensive go-international und durch die Teilnahme an Weltausstellungen (EXPOs).

Lancierung von Unterstützungsmaßnahmen in von Frauen unterrepräsentierten Bereichen.

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Vorhaben

Ein Vorhaben ist ein Bündel an Tätigkeiten, welche durch die Ressorts erbracht werden. Hierbei werden zwei Arten von Vorhaben unterschieden:

Bei Regelungsvorhaben handelt es sich etwa um Bundesgesetze, Verordnungen und zwischenstaatliche Vereinbarungen. Sonstige Vorhaben stellen beispielsweise große Bauprojekte, Infrastrukturvorhaben oder größere Anschaffungen dar.


Zuständigkeit
Status Ziel-Erreichungsgrad

Bündelung: Härtefallfonds März 2020 bis Dezember 2020, gebündelt mit Verlängerung Dezember 2020 bis März 2021, gebündelt mit Verlängerung März 2021 bis Juni 2021, gebündelt mit Verlängerung Juli 2021 bis September 2021, gebündelt mit Verlängerung November 2021 bis März 2022

sonstige rechtsetzende Maßnahme grundsätzlicher Art gemäß § 16 Abs. 2 BHG 2013, Finanzjahr 2020

Bündelung: Lehrberufspaket 2018

Verordnung, Finanzjahr 2018

Bündelung: Rahmenförderungsvertrag über die Förderung der alpinen Infrastruktur 2018 – 2022 BÜNDELUNG (2020) Förderungsvertrag über die Förderung der alpinen Infrastruktur 2020 2. BÜNDELUNG (2021) Förderungsvertrag über die Förderung der alpinen Infrastruktur 2021 3. BÜNDELUNG (2022) Förderungsvertrag über die Förderung der alpinen Infrastruktur 2022

Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013, Finanzjahr 2018

Bündelung: Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort über Standes- und Ausübungsregeln für Gewerbetreibende, die die Tätigkeit der Versicherungsvermittlung ausüben (Standesregeln für Versicherungsvermittlung) gebündelt mit Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994, das Bankwesengesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz und das Maklergesetz geändert werden (Versicherungsvermittlungsnovelle 2018)

Verordnung, Finanzjahr 2018

Förderungsrichtlinien "Filmstandort Österreich"

sonstige rechtsetzende Maßnahme grundsätzlicher Art gemäß § 16 Abs. 2 BHG 2013, Finanzjahr 2019

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