Vorhaben
Filmförderprogramm FISA – Filmstandort Austria
Förderungsrichtlinien „Filmstandort Österreich“
Vorhaben zur Gänze erreicht
Finanzjahr: 2019
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2020
Nettoergebnis in Tsd. €: -22.069
Vorhabensart: sonstige rechtsetzende Maßnahme grundsätzlicher Art gemäß § 16 Abs. 2 BHG 2013
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Förderung der Erzeugung von Filmen in Österreich durch österreichische Produktionsunternehmen
Beschreibung des Ziels
Mit FISA wurden seit 2010 hohe volkswirtschaftliche Vorteile durch die Förderung von nationalen und internationalen Filmproduktionen in Österreich erzielt. Zuletzt wurden gemäß Studie von Paul und Collegen (Mai 2018) für jeden Euro an Fördergeld 5,4 Euro für österreichische Produktionen und Ko-Produktionen an zusätzlichem Umsatz in der österreichischen Filmwirtschaft erzielt. Für Serviceproduktionen liegt dieser Wert bei 8,4 Euro. Zusätzlich konnte damit eine Auslastung der österreichischen Filmwirtschaft hinsichtlich Beschäftigung und Wertschöpfung erreicht werden. FISA hat in den Jahren 2016-2018 72 Filme mit einem Fördervolumen von rund 17,1 Mio. Euro unterstützt. Damit wurde ein Österreicheffekt in der Höhe von 90 Mio. Euro erzielt, was einer Hebelwirkung von 1:5,3 entspricht.
Ziel dieser Förderung ist die Verbesserung der finanziellen Rahmenbedingungen österreichischer sowie Internationaler Filmproduktionen durch die Gewährung eines nichtrückzahlbaren Zuschusses für heimische Produktionen sowie Koproduktionen mit ausländischen Filmproduzenten sowie Serviceproduktionen von ausländischen Filmproduzenten. Hierdurch sollen nachhaltig höhere Produktionsbudgets ermöglicht werden, um künstlerische Spielräume zu schaffen sowie die Qualität und Innovationskraft zu forcieren. Die Verbesserung der Filmfinanzierung ist dabei Voraussetzung für eine langfristig erfolgreiche Filmwirtschaft sowie die Steigerung der Attraktivität sowie der Wettbewerbsfähigkeit des Filmstandorts Österreich. Mit der gegenständlichen FörderRL soll darüber hinaus ein zusätzlicher Beitrag zur Förderung der Chancengleichheit aller Geschlechter in der österreichischen Filmwirtschaft geleistet werden.
Anmerkung: Betreffend die Zielangabe für die Wirkungsdimension „Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern“ liegen uns zum aktuellen Zeitpunkt keine validen Schätzwerte für die Prognose der zu erwartenden Effekte auf die Anzahl der Frauen in Führungspositionen vor. Dieser Aspekt wird jedoch in der Evaluierung gem. § 10 Filmstandortgesetz im Jahr 2023 eruiert.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Beibehaltung der hohen Hebelwirkung (Österreicheffekt) sowie der hohen Attraktivität (internationale Serviceproduktionen)
Ausgangszustand 2019:
Durch das Förderprogramm FISA werden der Filmstandort Österreich und die Produktionsbedingungen für die österreichischen Filmschaffenden gesichert. In den Jahren 2016-2018 wurde mit einem Fördervolumen iHv 17,1 Mio. Euro ein Österreicheffekt in der Höhe von 90 Mio. Euro erzielt, was einer Hebelwirkung von 1:5,3 entspricht.
Zielzustand 2023:
Die durch die FISA-Förderung bislang erzielte Wertschöpfung in Österreich, insbesondere jene durch internationale Koproduktionen und Serviceproduktionen, soll in vergleichbarer Größenordnung zur bisherigen Förderleistung, das sind ca. 25 Filme pro Jahr mit einer Hebelwirkung von 1:5,3 in Bezug auf den Österreicheffekt, bei effizienter Förderabwicklung weiterhin erzielt werden. Dabei wird zusätzlich eine Genderkomponente eingeführt – hierfür werden sich ca. 10 Filmprojekte per anno qualifizieren., mit dem Ziel, dass 1/3 der leitenden Stabstellen mit Frauen besetzt wird.
Istzustand 2023:
Das Förderprogramm ist abgeschlossen. Die angestrebten Ziele wurden erreicht. FISA hat sich als erfolgreiches Fördermodell erwiesen. Der Multiplikator beträgt 5,90. Das heißt, dass für einen Fördereuro 5,90 Euro an Produktionsausgaben in Österreich erzielt wurden. Das bedeutet eine Steigerung des Multiplikators um 10 % seit 2016. Die Zufriedenheit mit FISA war gleichbleibend gut. Das Gender Gap Financing erreichte die gewünschte Wirkung.
Datenquelle:
Austria Wirtschaftsservice GmbH
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Unterstützung des Filmstandorts Österreichs durch die Weiterführung und effiziente Abwicklung von FISA
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Es ist geplant das Förderungsprogramm FISA „Filmstandort Österreich“ für die Jahre 2020-2022 weiterzuführen und die dafür notwendigen Werkverträge mit ABA und aws zur Abwicklung des oben genannten Programms abzuschließen.
Die Förderung wird als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Dies setzt einen Finanzierungsbedarf mindestens in Höhe der Förderung voraus. Die Bemessungsgrundlage für die Höhe des Zuschusses beträgt höchstens 80 % der Herstellungskosten. Für österreichische Produktionen werden höchstens 20 % und für Koproduktionen höchstens 25 % der förderungsfähigen Herstellungskosten gefördert, im Falle einer internationalen Produktion beträgt der Zuschuss höchstens 30 % der förderungsfähigen Herstellungskosten. Der Zuschuss wird für österreichische Produktionen und Koproduktionen im Rahmen der Genderkomponente bei Erfüllung der Kriterien um 25.000 EUR erhöht.
Die maximale Fördersumme darf grundsätzlich nicht höher ausfallen als 15 % der jährlich zur Verfügung stehenden Mittel – das sind 1.125.000 EUR.
Die aws (Austria Wirtschaftsservice GmbH) übernimmt dabei folgende Aufgaben:
Die aws übernimmt die Beratung der Antragstellenden und Abwicklung von Förderungen für die Herstellung von programmfüllenden Filmen, die im Rahmen einer österreichischen Produktion, einer österreichisch-ausländischen Koproduktionen oder einer internationalen Produktion (Serviceproduktion) realisiert werden. Die aws stellt sicher, dass die Förderabwicklung durch entsprechende Maßnahmen effizient und wirtschaftlich umgesetzt und laufend optimiert wird.
Die Abwicklung der Förderung wird von der aws durch wirkungserhöhende Maßnahmen ((Sichtbarmachung der FISA u.a. durch Homepage, Auftritte bei internationalen Filmfestivals etc.) ergänzt und unterstützt. Die Durchführung dieser Maßnahmen ist für die Effizienz der Förderung im Sinne einer entsprechenden Kosten-Nutzen-Relation von wesentlicher Bedeutung und wird von der aws in enger Abstimmung mit dem/der Auftraggeber/-in durchgeführt.
Zusätzlich zur Förderabwicklung steht die aws dem/der Auftraggeber/-in in beratender Funktion auf Programmebene sowie auf strategischer Ebene zur Verfügung. Des Weiteren unterstützt die aws in sämtlichen Belangen die der Interessenwahrung des/der Auftraggebers/-in dienlich sind.
ABA (Austrian Business Agency) übernimmt dabei folgende Aufgaben:
Beratung potentieller Förderungswerber/-innen im Vorfeld
Prüfung des Förderantrages auf Richtlinienkonformität, insbesondere der Qualifikation der Förderungswerber/-innen anhand der bisherigen Tätigkeit
Beurteilung der Kalkulation und der Angemessenheit der beantragten Fördermittel
Gegebenenfalls Einräumung einer Nachfrist zur Komplettierung der Unterlagen
Durchführung des kulturellen Eigenschaftstests
Förderungsempfehlung (gemeinsam mit aws) an das BMDW
Unterstützung der aws in der laufenden Kontrolle des Projektes
Unterstützung der aws in der Prüfung der Endabrechnung sowie der Erfüllung der Auflagen
Marketing für die Fördermaßnahme im Ausland
Beratung potentieller ausländischer Koproduktionspartner
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Die Antragsperiode des Förderungsprogramms FISA ist Ende 2022 ausgelaufen. Für die Abwicklung des Förderungsprogramms standen jährliche Mittel in gesetzlich festgesetzter Höhe von mindestens EUR 7,5 Mio. zur Verfügung. Die Laufzeit der einzelnen Filmprojekte ist unterschiedlich lang. Die ersten Raten werden zu Drehbeginn ausbezahlt. Die jeweils letzte Rate pro Filmprojekt wird erst mit der Endabrechnung der Filmprojekte überwiesen. Die letzten Projekte dieser FISA-Förderungsprogramm-Periode werden voraussichtlich bis spätestens im Jahr 2027 endabgerechnet sein.
Aufgrund der COVID-19 Pandemie kam es bei den eingereichten Filmprojekten zu Verzögerungen, die im Jahr 2021 zu geringeren Auszahlungen geführt haben. Die Verzögerungen wurden in den Folgejahren aufgeholt. Daher gab es in den Jahren 2022 bis 2023 höhere Auszahlungen als geplant, was durch Rücklagenentnahmen ermöglicht wurde. Zusätzlich wurde im Jahr 2022 aufgrund der erfreulich hohen Nachfrage eine einmalige Aufstockung iHv. EUR 2 Mio. umgesetzt, wodurch mehr Produktionen ermöglicht werden konnten. Diese Mittel stehen für die noch nicht endabgerechneten Filmprojekte zur Verfügung.
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Subdimension(en)
- Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen
FISA hat erheblichen volkswirtschaftlichen Mehrnutzen gebracht. FISA erreichte die wesentlichen Förderziele wie die Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Filmwirtschaft, die Erhaltung und Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der filmwirtschaftlichen Unternehmen sowie das Setzen nachhaltiger Impulse für den Filmproduktionsstandort, die Erhöhung der internationale Zusammenarbeit durch Koproduktionen sowie die Verbesserung der Verwertung der geförderten Filme.
Im Jahr 2020 wurden 29, 2021 22 und 2022 24 Filmproduktionen gefördert. Das sind pro Jahr durchschnittlich 25 Filmproduktionen, wie in der WFA abgeschätzt. Die nachfolgenden Jahre dienen der Endabrechnung der Projekte.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.