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Vorhaben

Filmförderprogramm FISA – Filmstandort Austria

2023
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2019

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2020

Nettoergebnis in Tsd. €: -22.069

Vorhabensart: sonstige rechtsetzende Maßnahme grundsätzlicher Art gemäß § 16 Abs. 2 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Der österreichische Film erlangte in den vergangenen Jahren internationale Aufmerksamkeit. Der künstlerische Erfolg der Branche wurde durch eine Vielzahl von internationalen Preisen und Auszeichnungen gewürdigt. Damit konnte das Kreativpotential des Landes verdeutlicht werden. Es bedarf jedoch stabiler Rahmenbedingungen für die österreichische Filmwirtschaft sowie Planungssicherheit für den Filmstandort. Das Förderprogramm FISA – Filmstandort Austria knüpft genau hier an und setzt nachhaltige Impulse für den Filmproduktionsstandort Österreich. Die Verbesserung der Filmfinanzierung für österreichische Produktionsunternehmen ermöglicht es, die künstlerischen Spielräume zu erweitern. Auch die Attraktivierung ausländischer Ko-Produktionen am Filmstandort Österreich ist dabei insofern von zentraler Bedeutung, als dass neben dem Aufbau von Know-How und neuen Technologien auch wesentliche Impulse für Wachstum und Beschäftigung erzielt werden.

Darüber hinaus sind Frauen bisher in Führungspositionen in der Filmwirtschaft unterrepräsentiert. Zudem bekommt das Thema „Green Producing“, d.h. die nachhaltige, umweltfreundliche und ressourcenschonende Produktion von Filmen, immer mehr Bedeutung.
Daher ist eine Verlängerung und entsprechende Adaptierung der nun auslaufenden Förderrichtlinie notwendig. Bereits jetzt bringt jeder eingesetzte Euro einen zusätzlichen Umsatz von 5.4 Euro im Bereich Produktionen und Ko-Produktionen in der österreichischen Filmwirtschaft. Bei Serviceproduktionen liegt der Hebel bei 8,4 Euro je eingesetztem FISA-Fördereuro. FISA hat in den Jahren 2016-2018 72 Filme mit einem Fördervolumen von rund 17,1 Mio. Euro unterstützt. Damit wurde ein Österreicheffekt in der Höhe von 90 Mio. Euro erzielt, was einer Hebelwirkung von 1:5,3 entspricht. Ziel des Vorhabens ist, Qualität, Attraktivität und damit auch die internationale Verbreitung österreichischer Filmprojekte zu erhöhen. Damit wird ein wesentlicher Beitrag zur Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des österreichischen Films geleistet. Darüber hinaus wird die Förderung der Chancengleichheit aller Geschlechter in der Filmwirtschaft sowie eine Selbstverpflichtung für die nachhaltige, umweltfreundliche und ressourcenschonende Produktion von Filmen eingeführt.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Das Förderprogramm „FISA“ diente dazu, den Film- und somit auch den Wirtschaftsstandort Österreich als Drehort und als Standort für Produktionsunternehmen attraktiv zu machen und so die Wertschöpfung in Österreich zu steigern und diente damit der Umsetzung des Regierungsprogramms 2020 – 2024, den Filmstandort Österreich zu forcieren (S. 39).

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Förderung der Erzeugung von Filmen in Österreich durch österreichische Produktionsunternehmen

Beschreibung des Ziels

Mit FISA wurden seit 2010 hohe volkswirtschaftliche Vorteile durch die Förderung von nationalen und internationalen Filmproduktionen in Österreich erzielt. Zuletzt wurden gemäß Studie von Paul und Collegen (Mai 2018) für jeden Euro an Fördergeld 5,4 Euro für österreichische Produktionen und Ko-Produktionen an zusätzlichem Umsatz in der österreichischen Filmwirtschaft erzielt. Für Serviceproduktionen liegt dieser Wert bei 8,4 Euro. Zusätzlich konnte damit eine Auslastung der österreichischen Filmwirtschaft hinsichtlich Beschäftigung und Wertschöpfung erreicht werden. FISA hat in den Jahren 2016-2018 72 Filme mit einem Fördervolumen von rund 17,1 Mio. Euro unterstützt. Damit wurde ein Österreicheffekt in der Höhe von 90 Mio. Euro erzielt, was einer Hebelwirkung von 1:5,3 entspricht.
Ziel dieser Förderung ist die Verbesserung der finanziellen Rahmenbedingungen österreichischer sowie Internationaler Filmproduktionen durch die Gewährung eines nichtrückzahlbaren Zuschusses für heimische Produktionen sowie Koproduktionen mit ausländischen Filmproduzenten sowie Serviceproduktionen von ausländischen Filmproduzenten. Hierdurch sollen nachhaltig höhere Produktionsbudgets ermöglicht werden, um künstlerische Spielräume zu schaffen sowie die Qualität und Innovationskraft zu forcieren. Die Verbesserung der Filmfinanzierung ist dabei Voraussetzung für eine langfristig erfolgreiche Filmwirtschaft sowie die Steigerung der Attraktivität sowie der Wettbewerbsfähigkeit des Filmstandorts Österreich. Mit der gegenständlichen FörderRL soll darüber hinaus ein zusätzlicher Beitrag zur Förderung der Chancengleichheit aller Geschlechter in der österreichischen Filmwirtschaft geleistet werden.

Anmerkung: Betreffend die Zielangabe für die Wirkungsdimension „Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern“ liegen uns zum aktuellen Zeitpunkt keine validen Schätzwerte für die Prognose der zu erwartenden Effekte auf die Anzahl der Frauen in Führungspositionen vor. Dieser Aspekt wird jedoch in der Evaluierung gem. § 10 Filmstandortgesetz im Jahr 2023 eruiert.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Beibehaltung der hohen Hebelwirkung (Österreicheffekt) sowie der hohen Attraktivität (internationale Serviceproduktionen)

Ausgangszustand 2019:

Durch das Förderprogramm FISA werden der Filmstandort Österreich und die Produktionsbedingungen für die österreichischen Filmschaffenden gesichert. In den Jahren 2016-2018 wurde mit einem Fördervolumen iHv 17,1 Mio. Euro ein Österreicheffekt in der Höhe von 90 Mio. Euro erzielt, was einer Hebelwirkung von 1:5,3 entspricht.

Zielzustand 2023:

Die durch die FISA-Förderung bislang erzielte Wertschöpfung in Österreich, insbesondere jene durch internationale Koproduktionen und Serviceproduktionen, soll in vergleichbarer Größenordnung zur bisherigen Förderleistung, das sind ca. 25 Filme pro Jahr mit einer Hebelwirkung von 1:5,3 in Bezug auf den Österreicheffekt, bei effizienter Förderabwicklung weiterhin erzielt werden. Dabei wird zusätzlich eine Genderkomponente eingeführt – hierfür werden sich ca. 10 Filmprojekte per anno qualifizieren., mit dem Ziel, dass 1/3 der leitenden Stabstellen mit Frauen besetzt wird.

Istzustand 2023:

Das Förderprogramm ist abgeschlossen. Die angestrebten Ziele wurden erreicht. FISA hat sich als erfolgreiches Fördermodell erwiesen. Der Multiplikator beträgt 5,90. Das heißt, dass für einen Fördereuro 5,90 Euro an Produktionsausgaben in Österreich erzielt wurden. Das bedeutet eine Steigerung des Multiplikators um 10 % seit 2016. Die Zufriedenheit mit FISA war gleichbleibend gut. Das Gender Gap Financing erreichte die gewünschte Wirkung.

Datenquelle:
Austria Wirtschaftsservice GmbH

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Unterstützung des Filmstandorts Österreichs durch die Weiterführung und effiziente Abwicklung von FISA

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Es ist geplant das Förderungsprogramm FISA „Filmstandort Österreich“ für die Jahre 2020-2022 weiterzuführen und die dafür notwendigen Werkverträge mit ABA und aws zur Abwicklung des oben genannten Programms abzuschließen.
Die Förderung wird als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Dies setzt einen Finanzierungsbedarf mindestens in Höhe der Förderung voraus. Die Bemessungsgrundlage für die Höhe des Zuschusses beträgt höchstens 80 % der Herstellungskosten. Für österreichische Produktionen werden höchstens 20 % und für Koproduktionen höchstens 25 % der förderungsfähigen Herstellungskosten gefördert, im Falle einer internationalen Produktion beträgt der Zuschuss höchstens 30 % der förderungsfähigen Herstellungskosten. Der Zuschuss wird für österreichische Produktionen und Koproduktionen im Rahmen der Genderkomponente bei Erfüllung der Kriterien um 25.000 EUR erhöht.
Die maximale Fördersumme darf grundsätzlich nicht höher ausfallen als 15 % der jährlich zur Verfügung stehenden Mittel – das sind 1.125.000 EUR.

Die aws (Austria Wirtschaftsservice GmbH) übernimmt dabei folgende Aufgaben:
Die aws übernimmt die Beratung der Antragstellenden und Abwicklung von Förderungen für die Herstellung von programmfüllenden Filmen, die im Rahmen einer österreichischen Produktion, einer österreichisch-ausländischen Koproduktionen oder einer internationalen Produktion (Serviceproduktion) realisiert werden. Die aws stellt sicher, dass die Förderabwicklung durch entsprechende Maßnahmen effizient und wirtschaftlich umgesetzt und laufend optimiert wird.
Die Abwicklung der Förderung wird von der aws durch wirkungserhöhende Maßnahmen ((Sichtbarmachung der FISA u.a. durch Homepage, Auftritte bei internationalen Filmfestivals etc.) ergänzt und unterstützt. Die Durchführung dieser Maßnahmen ist für die Effizienz der Förderung im Sinne einer entsprechenden Kosten-Nutzen-Relation von wesentlicher Bedeutung und wird von der aws in enger Abstimmung mit dem/der Auftraggeber/-in durchgeführt.
Zusätzlich zur Förderabwicklung steht die aws dem/der Auftraggeber/-in in beratender Funktion auf Programmebene sowie auf strategischer Ebene zur Verfügung. Des Weiteren unterstützt die aws in sämtlichen Belangen die der Interessenwahrung des/der Auftraggebers/-in dienlich sind.

ABA (Austrian Business Agency) übernimmt dabei folgende Aufgaben:
Beratung potentieller Förderungswerber/-innen im Vorfeld
Prüfung des Förderantrages auf Richtlinienkonformität, insbesondere der Qualifikation der Förderungswerber/-innen anhand der bisherigen Tätigkeit
Beurteilung der Kalkulation und der Angemessenheit der beantragten Fördermittel
Gegebenenfalls Einräumung einer Nachfrist zur Komplettierung der Unterlagen
Durchführung des kulturellen Eigenschaftstests
Förderungsempfehlung (gemeinsam mit aws) an das BMDW
Unterstützung der aws in der laufenden Kontrolle des Projektes
Unterstützung der aws in der Prüfung der Endabrechnung sowie der Erfüllung der Auflagen
Marketing für die Fördermaßnahme im Ausland
Beratung potentieller ausländischer Koproduktionspartner

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2020 - 2023
2020
2021
2022
2023

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-22.069

Tsd. Euro

Plan

-22.499

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

1.754

Tsd. Euro

Plan

2.107

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

20.315

Tsd. Euro

Plan

20.392

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

22.069

Tsd. Euro

Plan

22.499

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-7.460

Tsd. Euro

Plan

-7.500

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

456

Tsd. Euro

Plan

553

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

7.004

Tsd. Euro

Plan

6.947

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

7.460

Tsd. Euro

Plan

7.500

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-3.716

Tsd. Euro

Plan

-7.500

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

405

Tsd. Euro

Plan

570

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

3.311

Tsd. Euro

Plan

6.930

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

3.716

Tsd. Euro

Plan

7.500

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-8.913

Tsd. Euro

Plan

-7.101

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

413

Tsd. Euro

Plan

586

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

8.500

Tsd. Euro

Plan

6.515

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

8.913

Tsd. Euro

Plan

7.101

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Die Antragsperiode des Förderungsprogramms FISA ist Ende 2022 ausgelaufen. Für die Abwicklung des Förderungsprogramms standen jährliche Mittel in gesetzlich festgesetzter Höhe von mindestens EUR 7,5 Mio. zur Verfügung. Die Laufzeit der einzelnen Filmprojekte ist unterschiedlich lang. Die ersten Raten werden zu Drehbeginn ausbezahlt. Die jeweils letzte Rate pro Filmprojekt wird erst mit der Endabrechnung der Filmprojekte überwiesen. Die letzten Projekte dieser FISA-Förderungsprogramm-Periode werden voraussichtlich bis spätestens im Jahr 2027 endabgerechnet sein.

Aufgrund der COVID-19 Pandemie kam es bei den eingereichten Filmprojekten zu Verzögerungen, die im Jahr 2021 zu geringeren Auszahlungen geführt haben. Die Verzögerungen wurden in den Folgejahren aufgeholt. Daher gab es in den Jahren 2022 bis 2023 höhere Auszahlungen als geplant, was durch Rücklagenentnahmen ermöglicht wurde. Zusätzlich wurde im Jahr 2022 aufgrund der erfreulich hohen Nachfrage eine einmalige Aufstockung iHv. EUR 2 Mio. umgesetzt, wodurch mehr Produktionen ermöglicht werden konnten. Diese Mittel stehen für die noch nicht endabgerechneten Filmprojekte zur Verfügung.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Unternehmen
Gesamtwirtschaft
Kinder und Jugend
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Umwelt
Verwaltungskosten für Bürger:innen
Verwaltungskosten für Unternehmen

Unternehmen

Subdimension(en)

  • Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen

FISA hat erheblichen volkswirtschaftlichen Mehrnutzen gebracht. FISA erreichte die wesentlichen Förderziele wie die Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Filmwirtschaft, die Erhaltung und Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der filmwirtschaftlichen Unternehmen sowie das Setzen nachhaltiger Impulse für den Filmproduktionsstandort, die Erhöhung der internationale Zusammenarbeit durch Koproduktionen sowie die Verbesserung der Verwertung der geförderten Filme.

Im Jahr 2020 wurden 29, 2021 22 und 2022 24 Filmproduktionen gefördert. Das sind pro Jahr durchschnittlich 25 Filmproduktionen, wie in der WFA abgeschätzt. Die nachfolgenden Jahre dienen der Endabrechnung der Projekte.

Gesamtbeurteilung

Ziel des Förderungsprogramms FISA war es, in Bezug auf das Kulturgut Film die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Filmwirtschaft zu verbessern, die Wettbewerbsfähigkeit der filmwirtschaftlichen Unternehmen zu erhalten und zu fördern sowie nachhaltige Impulse für den Filmproduktionsstandort zu setzen, die internationale Zusammenarbeit durch internationale Koproduktionen zu erhöhen sowie die Verwertung der geförderten Filme zu verbessern und damit den Wirtschaftsstandort zu fördern. Die Förderung bezweckte durch Gewährung von Förderungsmitteln die Finanzierung von Filmen zu erleichtern. Hierdurch sollten höhere Produktionsbudgets ermöglicht werden, um künstlerische Spielräume, die Qualität, die Attraktivität und damit auch die Verbreitung von Filmen zu fördern.

FISA ist eine bedeutende Säule der Finanzierung und die einzige automatische Spitzenfinanzierung. Die FISA Richtlinien passten insgesamt und halfen bei der Verwirklichung wesentlicher Förderziele, insbesondere der internationalen Wettbewerbsfähigkeit. FISA hat große Serviceproduktionen (internationale Produktionen wie „James Bond“ oder „Mission Impossible“) in Österreich ermöglicht. Eine Untersuchung der volkswirtschaftlichen Effekte zeigt eine hohe Wertschöpfung in Österreich. FISA-geförderte Filme mit Kinostart 2017-2021 haben insgesamt rund € 2,43 Mio. an Verwertungserlösen gemeldet. Davon entfielen € 2,02 Mio. auf FISA-geförderte Spielfilme und € 413 700,- auf FISA-geförderte Dokumentationen. Dies ergibt eine Summe an Brutto-Wertschöpfung in Höhe von € 328,93 Mio.
In puncto Abwanderung von Teilen der Produktion hält FISA Produktionen in Österreich, die sonst auch noch oder ganz abwandern würden.

Es konnten jährlich durchschnittlich 25 Filme gefördert werden. Darunter befinden sich sowohl nationale Produktionen sowie Gemeinschaftsproduktionen und internationalen (Service-)produktionen. Darunter versteht man internationale Produktionen, die keine Koproduktionen mit einem österreichischen Produzenten sind, wie James Bond oder Mission impossible. FISA geförderte internationale Serviceproduktionen haben die Sichtbarkeit des Produktionsstandortes Österreich international stark erhöht und damit den Wirtschaftsstandort gestärkt.


Verbesserungspotentiale

Mit FISA wurden abendfüllende fiktionale und dokumentarische Kinofilme gefördert. Das geänderte Konsumverhalten brachte die Notwendigkeit mit sich, auch Projekte von Streamingdiensten (Video on Demand – VoD) zu fördern und am Filmstandort Österreich zu drehen und zu investieren. Darin wurde ein Verbesserungspotential des Fördermodells gesehen. Dem wurde mit dem Filmstandortgesetz 2023 ( mit dem Nachfolgeprogramm FISA+) Rechnung getragen. Darin wurden auch im Gegensatz zum Filmstandortgesetz 2014 explizit Ziele wie Standortförderung, Nachhaltigkeit und Frauenförderung definiert.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen