Vorhaben
Bündelung: Standesregeln für Versicherungsvermittlung gebündelt mit Versicherungsvermittlungsnovelle 2018
Bündelung: Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort über Standes- und Ausübungsregeln für Gewerbetreibende, die die Tätigkeit der Versicherungsvermittlung ausüben (Standesregeln für Versicherungsvermittlung) gebündelt mit Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994, das Bankwesengesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz und das Maklergesetz geändert werden (Versicherungsvermittlungsnovelle 2018)
Vorhaben zur Gänze erreicht
Finanzjahr: 2018
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2018
Nettoergebnis in Tsd. €: 0
Vorhabensart: Verordnung
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Verbesserung des Schutzes der Versicherungsnehmer
Beschreibung des Ziels
Der Schutz der Interessen der Versicherungsnehmer hat in der GewO wesentliche Bedeutung. Die Finanzkrise hat verdeutlicht, wie wichtig Kundenschutz in allen Finanzdienstleistungsbereichen ist. Deshalb soll der Schutz von Versicherungsnehmern mit der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 weiter ausgebaut werden. Die Information beim Vertrieb von Versicherungsprodukten wird verbessert, damit die angebotenen Produkte den Wünschen und Bedürfnissen der Versicherungsnehmer entsprechen.
Besondere Bedeutung hat der Schutz der Versicherungsnehmer beim Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Beschwerden [Anzahl]
Istwert
9.321Anzahl
Zielzustand
10.703Anzahl
Datenquelle: FMA
Stornoquote in der Lebensversicherung [%]
Istwert
n.v.%
Zielzustand
45%
Datenquelle: FMA
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Intensivierung von Ausübungspflichten
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Festzustellen ist, dass die finanziellen Auswirkungen auf den Bund und die Vermittlerbetriebe gegenüber bisher eher nur geringere Änderungen bedeuten dürften, da die diversen Informations- und Beratungspflichten in ähnlicher Form schon bisher existiert haben und damit keine wesentliche Änderung erfolgt.
Es können insbesondere die nun ausdrückliche Nennung des Online-Verkaufs, die spezielle Thematisierung der Vermeidung von Interessenkonflikten, Regelungen über Querverkäufe, sowie Mehrpflichten im Zusammenhang mit Aufsichts- und Lenkungsanforderungen infolge von Rückmeldungen an Versicherungsunternehmen und spezieller Beobachtung deren Produktkonzepte angesehen werden. Zudem wird neu eine Informationspflicht betreffend die Art der Vermittlervergütung bzw. bei Versicherungsanlageprodukten auch eine detaillierte Auflistung der Kosten einschließlich derjenigen des Vermittlerentgelts vorgesehen. Die Mehrpflichten relativieren sich infolge der Anwendung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit (EG 72) angesichts des Umstandes, dass ca. 70 % der Vermittlerbetriebe Ein-Personenunternehmen (EPU) sind.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Konkretisierung der beruflichen und organisatorischen Anforderungen
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Um ein hohes Maß an Professionalität und Kompetenz beim Vertrieb von Versicherungsprodukten sicherzustellen, müssen Versicherungsvermittler gewährleisten, dass am Vertrieb direkt oder in leitender Funktion mitwirkende Personen über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen. Es sind laufend Schulungen im Ausmaß von mindestens 15 Stunden pro Jahr zu absolvieren.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Es waren keine finanziellen Auswirkungen des Bundes vorgesehen und es sind daher auch keine eingetreten.
Die Einführung der zuvor erwähnten weitergehenden Informationspflichten und der Fortbildungspflichten erfolgte planmäßig entsprechend den Verfahren zur Gesetz- und Verordnungsgebung. Die Überprüfung der Einhaltung der Pflichten erfolgt systematisch. Insbesondere erfolgte darüber hinaus auch eine Schwerpunktüberprüfung in den Jahren 2022 und 2023. Es kann somit von einer Berücksichtigung der neuen Regeln bei der Berufsausübung durch die betroffenen Gewerbetreibenden ausgegangen werden. Die finanziellen Auswirkungen auf den Bundeshaushalt sind hier insgesamt indirekter Natur, da im Bereich der Vollziehung der Gewerbeordnung mittelbare Bundesverwaltung als Standardverwaltungsform gem. Art 102 B-VG stattfindet. Der Vollzug erfolgt durch Landesbehörden im Rahmen der von den Ländern dafür eingerichteten Behörden, mittelbar finanziert durch den Bund im Wege des Finanzausgleichs.
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Subdimension(en)
- Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen
Aufgrund der erweiterten Informationspflichten sowie der Fortbildungsverpflichtung haben sich – wie in der WFA geschätzt – finanzielle Auswirkungen auf die Unternehmen ergeben. Eine Anfrage bei der WKÖ hinsichtlich der tatsächlichen Höhe der eingetretenen Auswirkungen, bestätigt die Annahmen über den Zeitaufwand bei Überprüfungen (0,5 h). Allerdings würden ein gegenüber WFA tatsächlich höherer Stundensatz (mind. 50 €; WFA: 37 €) sowie tatsächlich höhere Zahlen an Betroffenen sowie höhere Fortbildungskosten (Kurskosten, Arbeitszeitkosten) insgesamt zu höheren Kosten führen als in der WFA angenommen (WFA: 4 Mio. €). Die WKÖ hat in ihren aktuellen Berechnungen pro weiterbildungsverpflichteter Person bei den Versicherungsmakler/innen einen jährlichen Gesamtaufwand wie in der WFA angenommen und bei den Versicherungsagent/innen einen etwas niedrigeren Aufwand. Insgesamt wäre unter der Annahme (wie in der WFA) von ca. 20.000 fortzubildenden Personen somit ein jährlicher Fortbildungsaufwand von ca. 5,4 Mio. € (exkl. Lohnkosten, entgangener Gewinn) gegeben.“
Es haben sich – wie in der WFA geschätzt – für die Unternehmen Verwaltungskosten ergeben, da Personaleinsatz und Materialeinsatz erforderlich wurden, um den von den Behörden durch ihre Vollzugstätigkeit auch ausdrücklich eingeforderten neuen Pflichten zu entsprechen. Dies umfasst insbesondere Zeitkosten und administrative Kosten für Arbeitszeit und Materialaufwendungen für etwaige Neuanfertigungen von Geschäftspapieren und EDV-Programmen und EDV-Ausstattungen bzw. Internetauftritte sowie die Kosten der Unternehmen, die unmittelbar durch Kontrollen entstehen (Zeitaufwand, etc.). Eine Anfrage bei der WKÖ hinsichtlich der tatsächlichen Höhe der eingetretenen Auswirkungen, bestätigt die Annahmen über den Zeitaufwand bei Überprüfungen (1 h). Allerdings würden tatsächlich insbesondere ua ein – wegen der erforderlichen Höherqualifikation – höherer Stundenkostensatz (WFA: 37 €) sowie gegenüber bisher vermutlich höhere Beratungszeitkosten insgesamt höhere Kosten ergeben als in der WFA angenommen (WFA: 400 €; WKÖ: 1500 €).
Wie insbesondere der deutlich über der Zielgröße liegende Rückgang der bei den Versicherungsunternehmen eingegangenen Beschwerden nach Angaben der FMA zeigt, dürfte tatsächlich ein messbarer Effekt im Interesse der Kundinnen und Kunden hervorgekommen sein. Insofern dieser Effekt in der WFA mit lediglich 20.000 Fällen, in denen ein Nutzen für Kundinnen und Kunden in Höhe von je 50 € veranschlagt wurde, in monetärer Hinsicht nur relativ zurückhaltend erfolgt ist, kann – allerdings nur hinsichtlich des Zieles der Verringerung von Beschwerden (da aktuelle Zahlen zum zweiten Ziel, der Verringerung der Stornoquote in der Lebensversicherung, aktuell von der FMA nicht analog zur Ausgangsgröße 2017 angegeben werden konnten) – gesagt werden, dass eine Zielerreichung stattgefunden hat.
Die Bewertung des Nutzens für Kundinnen und Kunden im dargestellten Sinn wurde in einer dazu eingeholten Stellungnahme des Bundesministeriums für Konsumentenschutz nicht angezweifelt.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.
Weiterführende Informationen
- ARBEITSUNTERLAGE DER KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN BERICHT ÜBER DIE FOLGENABSCHÄTZUNG Begleiten des Dokuments Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien (EU) 2009/65/EG, 2009/138/EG, 2011/61/EU, 2014/65/EU und (EU) 2016/97 im Hinblick auf die Unionsvorschriften
- COMMISSION STAFF WORKING DOCUMENT EXECUTIVE SUMMARY OF THE IMPACT ASSESSMENT REPORT Accompanying the document Proposal for a Directive of the European Parliament and of the Council amending Directives (EU) 2009/65/EC, 2009/138/EC, 2011/61/EU, 2014/65/EU and 2016/97 as regards the Union retail investor protection rules and Regulation of the European Parliament and of the Council amending Regulation (EU) No 1286/2014 as regards the modernisation of the key information document