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Vorhaben

Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort über ein Gütesiegel für reglementierte Gewerbe, die keine Handwerke sind

Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort über ein Gütesiegel für reglementierte Gewerbe, die keine Handwerke sind

2023
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2018

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2018

Nettoergebnis in Tsd. €: 0

Vorhabensart: Verordnung

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Gewerbetreibende, die reglementierte Gewerbe ausüben, müssen ihre Qualifikation durch Ablegung einer Befähigungsprüfung nachweisen. Diese Qualifikation wird derzeit zu wenig transparent. Durch Verordnung wird ein Gütesiegel geschaffen, das den Gewerbetreibenden als „staatlich geprüft“ ausweist und auf diese Weise die Qualifikation herausstellt.


Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Erhöhung der Transparenz der Berufsqualifikation von Gewerbetreibenden

Beschreibung des Ziels

Gewerbetreibende, die eine Befähigungsprüfung für ein reglementiertes Gewerbe abgelegt haben, soll die Verwendung eines Gütesiegels ermöglicht werden, mit dem die Qualifikation herausgestellt wird und entsprechende Werbeeffekte erzielt werden können.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Anzahl der Betriebe, die das Gütesiegel verwenden [Anzahl]

Istwert

n.v.

Anzahl

Zielzustand

150.000

Anzahl

Datenquelle: Wirtschaftskammer Österreich


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Festlegung von Mustern der Gütesiegel

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

In der Anlage der Verordnung werden für die einzelnen reglementierten Gewerbe die Muster festgelegt, denen das Gütesiegel zu entsprechen hat.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2018 - 2022
2018
2019
2020
2021
2022

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

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Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

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Tsd. Euro

Plan

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Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

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Transferaufwand

Ist

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Tsd. Euro

Plan

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Personalaufwand

Ist

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Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

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Tsd. Euro

Plan

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Tsd. Euro

Erträge

Ist

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Plan

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Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

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Tsd. Euro

Plan

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Betrieblicher Sachaufwand

Ist

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Tsd. Euro

Plan

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Transferaufwand

Ist

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Tsd. Euro

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Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

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Sonstige Aufwendungen

Ist

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Plan

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Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

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Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

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Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

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Erträge

Ist

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Plan

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Werkleistungen

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Tsd. Euro

Plan

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Betrieblicher Sachaufwand

Ist

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Tsd. Euro

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Transferaufwand

Ist

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Plan

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Personalaufwand

Ist

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Sonstige Aufwendungen

Ist

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Tsd. Euro

Plan

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Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

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Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

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Tsd. Euro

Plan

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Tsd. Euro

Ergebnis

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Tsd. Euro

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Tsd. Euro

Erträge

Ist

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Tsd. Euro

Plan

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Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

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Betrieblicher Sachaufwand

Ist

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Tsd. Euro

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Transferaufwand

Ist

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Tsd. Euro

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Personalaufwand

Ist

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Tsd. Euro

Plan

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Sonstige Aufwendungen

Ist

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Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

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Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

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Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

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Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

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Tsd. Euro

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Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

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Tsd. Euro

Plan

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Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

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Tsd. Euro

Plan

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Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

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Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Es waren keine finanziellen Auswirkungen des Bundes vorgesehen und es sind daher auch keine eingetreten.
Die Überprüfung der Einhaltung der Bestimmungen dieser Verordnung wird im Zuge der routinemäßig durchgeführten Kontrollen der Gewerbebetriebe durch die Gewerbebehörden (Länder) vorgenommen. Eine gesonderte Überprüfung der Einhaltung dieser Verordnung wurde statistisch nicht erfasst.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Unternehmen
Gesamtwirtschaft
Kinder und Jugend
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Umwelt
Verwaltungskosten für Bürger:innen
Verwaltungskosten für Unternehmen

Unternehmen

Subdimension(en)

  • Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen

Laut Erhebungen der Wirtschaftskammer Österreich liegen dazu keine konkreten Zahlen vor, da die Verwendung des jeweiligen Gütesiegels keiner Genehmigung unterliegt.

Gesamtbeurteilung

Personen die reglementierte Gewerbe – die keine Handwerke sind – ausüben möchten, können das Vorliegen der hierfür erforderlichen Qualifikation durch die Vorlage eines Zeugnisses über eine erfolgreich abgelegte Befähigungsprüfung (tw. in Verbindung mit anderen Belegen) nachweisen. Das Vorliegen dieser Qualifikation wurde in der Vergangenheit in der Öffentlichkeit nicht transparent abgebildet. Durch die Verordnung wurde ein Gütesiegel geschaffen, das den Gewerbetreibenden als „staatlich geprüft“ ausweist und auf diese Weise die Qualifikation kundenwirksam darstellt.

Die oben genannten Gewerbetreibenden sind zur Verwendung des Gütesiegels bei erfolgreich absolvierter Befähigungsprüfung berechtigt, allerdings bedarf es sonst keiner behördlichen Genehmigung zur Verwendung des Gütesiegels. Daher und mangels statistischer Erfassung liegen keine Daten über die Anzahl jener Gewerbetreibenden vor, die auch tatsächlich dieses Gütesiegel verwenden.

Laut Mitteilung der Wirtschaftskammer Österreich gibt es in den betroffenen Branchen und Berufsgruppen entsprechende Informationen und Rückmeldungen von Mitgliedern, dass grundsätzlich das Gütesiegel sehr geschätzt wird sowie gerne und häufig verwendet wird. Es wird als hervorragende Möglichkeit gesehen, nach außen zu zeigen, dass sowohl Betrieb als auch Mitarbeitende einschlägig und nachweislich qualifiziert sind.


Verbesserungspotentiale

Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen