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Vorhaben

Bündelung: Rahmenförderungsvertrag über die Förderung der alpinen Infrastruktur 2018 – 2022

2023
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2018

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2022

Nettoergebnis in Tsd. €: -13.845

Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Wanderwege und (versicherte) Bergwege bilden das Rückgrat des österreichischen Sommertourismus und müssen fortlaufend instandgehalten werden. Ein gut markiertes Wegenetz gibt Sicherheit, die Schutzhütten fungieren als Stützpunkte und Anlaufstellen. Diese Schutz- und Sicherheitsfunktion der Hütten sowie ihre Charakteristik als Verbindungsstück eines Wegenetzes wird durch die von den alpinen Vereinen durchgeführte Erhaltung von Schutzhütten und Wegen, die eine Aufgabe von wesentlichem öffentlichen Interesse ist, sichergestellt.

Der Bund unterstützt aus Tourismusförderungsmitteln seit 1981 laufende Erhaltungsmaßnahmen bei alpinen Schutzhütten sowie Wander- und Bergwegen, die von den im Verband der alpinen Vereine Österreichs (VAVÖ) zusammengeschlossenen Vereinen betreut werden. Von den Mitgliedsvereinen des VAVÖ werden 434 Schutzhütten (Stand: 30. Juni 2018) betrieben, davon erfüllen 271 Schutzhütten die allgemeinen Kriterien (mindestens 10 Schlafplätze für Gäste vorhanden, für den öffentlichen Verkehr und den mechanischen Individualverkehr [ausgenommen Radverkehr] nicht erreichbar, mindestens 30 Minuten Gehzeit von einer öffentlichen Straße oder Parkplatz, mindestens 1 km Gehweg zur nächsten Aufstiegshilfe in der überwiegenden Zeit des Jahres) für die Förderung des für Tourismus zuständigen Bundesministeriums.
Die Ziele der Förderung, die durch den vorliegenden Rahmenförderungsvertrag 2018 – 2022 definiert werden, bestehen in der Sicherung des Bestands und der Sicherung der Qualität der alpinen Infrastruktur.

BÜNDELUNG (2020)
Der Förderungsvertrag über die Förderung der alpinen Infrastruktur 2020 legt die Förderungshöhe des Jahres 2020 nach Maßgabe des Budgetvoranschlages 2020 fest und sichert auch in diesem Jahr die Förderung anhand des Rahmenförderungsvertrages 2018-2022.

2. BÜNDELUNG (2021)
Der Förderungsvertrag über die Förderung der alpinen Infrastruktur 2021 legt die Förderungshöhe des Jahres 2021 nach Maßgabe des Budgetvoranschlages 2021 fest und sichert auch in diesem Jahr die Förderung anhand des Rahmenförderungsvertrages 2018-2022.

3. BÜNDELUNG (2022)
Förderungsvertrag über die Förderung der alpinen Infrastruktur 2022
Der Förderungsvertrag über die Förderung der alpinen Infrastruktur 2022 legt die Förderungshöhe des Jahres 2022 nach Maßgabe des Bundesvoranschlages 2022 fest und sichert auch in diesem Jahr die Förderung anhand des Rahmenförderungsvertrages 2018-2022.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Eine intakte und attraktive alpine Infrastruktur ist wesentliche Voraussetzung für das Segment des Wander- und Alpintourismus. Insofern weist die Förderung der alpinen Infrastruktur klare Bezüge zum Wirkungsziel 4 („Stärkung und nachhaltige Entwicklung des Tourismusstandortes Österreich“) der Untergliederung 40 auf. Die Förderung der alpinen Infrastruktur bzw. deren Fortsetzung ist auch Teil des aktuellen Regierungsprogrammes 2020-2024 im Unterkapitel „Forcierung eines wettbewerbsfähigen und verantwortungsvollen Tourismusstandorts“.

Mit der Förderung der alpinen Infrastruktur wird insbesondere ein Beitrag zum SDG-Unterziel 8.9 („Bis 2030 Politiken zur Förderung eines nachhaltigen Tourismus erarbeiten und umsetzen, der Arbeitsplätze schafft und die lokale Kultur und lokale Produkte fördert“) geleistet.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Sicherung des Bestandes der geförderten Objekte

Beschreibung des Ziels

Durch die genannte Bundessubvention aus Tourismusförderungsmitteln konnten bislang wesentliche und essentielle Beiträge zum Erhalt der Objekte der alpinen Infrastruktur geleistet werden. Ziel der gegenständlichen Förderung ist es, weiterhin den Bestand zu sichern und somit den Alpin- und Wandertourismus zu unterstützen.
Die Anzahl der Hütten bzw. die Entwicklung der förderungswürdigen und der nicht-förderungswürdigen Hütten kann als Indikator für den Erfolg für die Sicherung des Bestandes der geförderten Objekte gewertet werden.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Förderungswürdige Schutzhütten [Anzahl]

Istwert

270

Anzahl

Zielzustand

271

Anzahl

Datenquelle: VAVÖ

Ziel 2: Sicherung der Qualität der alpinen Infrastruktur

Beschreibung des Ziels

Der gegenwärtige, durchschnittliche Versicherungswert (je Hütte aller des jeweiligen Vereins förderungswürdigen Hütten) spiegelt den Wert des geförderten Objekts wider und ist somit ein valider Indikator für die Sicherung der Qualität der alpinen Infrastruktur.
Der Versicherungswert bezieht sich auf die Hütte mit ihrer baulichen Hülle, dem Tragwerk, den Installationen und dem Innenausbau. Mitversichert sind bauliche Einrichtungen, die grundsätzlich zum Gebäude gehören und so befestigt oder angepasst sind, dass sie nicht ohne wesentliche Beschädigung der Hütte oder erhebliche Einbuße ihres Wertes entfernt werden können. Beispiele dazu sind Kücheneinrichtungen auf Hütten, Solarenergieanlagen, Brandschutzeinrichtungen, etc.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Versicherungssumme pro geförderter Hütte [€]

Istwert

1.405.307

Zielzustand

1.005.582

Datenquelle: VAVÖ


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Gewährung eines nicht rückzahlbaren Zuschusses

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 2

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Die Mitgliedsvereine des VAVÖ erhalten auf Basis des Rahmenförderungsvertrages über die Förderung der alpinen Infrastruktur 2018 – 2022 jährlich einen nicht rückzahlbaren Zuschuss für Investitionsmaßnahmen auf Schutzhütten, Wegen, bei Materialseilbahnen und bei Biwaks. Diese Mittel werden für konkrete Projekte zur Verfügung gestellt, die der Substanzerhaltung, der Qualitätsverbesserung sowie Kapazitätsoptimierung im Gästebereich, der Qualitätsverbesserung für Personal und Pächter, Maßnahmen in den Bereichen Umwelt und Energie, Maßnahmen im Bereich der Wasserver- und -entsorgung, der Maßnahmen im Bereich zielgruppenrelevanter Sondereinrichtungen, dem Neubau von Schutzhütten und Instandhaltung von Materialseilbahnen dienen. Diese gesetzten Maßnahmen können auch für das Erfüllen von Behördenauflagen verwendet werden. Bei den nach diesem Rahmenförderungsvertrag geförderten Schutzhütten wird davon ausgegangen, dass diese aufgrund definierter Kriterien nicht den Wettbewerb in der Europäischen Union im Sinne des EU-Beihilfenrechtes verzerren. Die Kriterien sind im Formblatt „Objekt- und Bewertungsbeschreibung“ festgelegt, das die alpinen Vereine jährlich bei der Einreichung der zu fördernden Hütten befüllen und beilegen müssen. Sollten weniger als zwei Merkmale auf einzelne geförderte Hütten nicht zutreffen, wird die Förderung nur als „De-minimis“-Beihilfe gewährt.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überplanmäßig erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2022 - 2023
2022
2023

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-13.845

Tsd. Euro

Plan

-14.480

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

13.845

Tsd. Euro

Plan

14.480

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

13.845

Tsd. Euro

Plan

14.480

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-2.880

Tsd. Euro

Plan

-3.600

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

2.880

Tsd. Euro

Plan

3.600

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

2.880

Tsd. Euro

Plan

3.600

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-2.873

Tsd. Euro

Plan

-2.720

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

2.873

Tsd. Euro

Plan

2.720

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

2.873

Tsd. Euro

Plan

2.720

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Aufgrund der Auszahlung in mehreren Teilbeträgen ist im Jahr 2018 lediglich der erste Teilbetrag abgebildet; der zweite Teilbetrag wurde 2019 ausbezahlt. In der Tabelle nicht enthalten ist zudem der zweite Teilbetrag der Förderung 2022 in Höhe von EUR 544.000,00, der 2023 ausbezahlt wurde. Die insgesamt eingetretenen Aufwendungen betragen daher in Abweichung zur Tabelle rund EUR 14.389.000,00; der Saldo von rd. EUR 91.000,00 im Vergleich zu den geplanten Ausgaben von EUR 14.480.00,00 ergibt sich aus Rückforderungen.

Im Planungszeitpunkt wurde mit ca. 70 geförderten Schutzhütten pro Jahr gerechnet. Letztlich wurden im Median 66 Schutzhütten pro Jahr im Rahmen der Förderung der alpinen Infrastruktur gefördert.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Unternehmen
Gesamtwirtschaft
Kinder und Jugend
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Umwelt
Verwaltungskosten für Bürger:innen
Verwaltungskosten für Unternehmen

Unternehmen

Subdimension(en)

  • Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen

Nach Abzug erfolgter Rückforderungen wurden den alpinen Vereinen insgesamt rd. 14,4 Mio. Euro an Förderungsmitteln zur Verfügung gestellt, die vorwiegend für Schutzhüttenprojekte und zum Teil auch für Wegeprojekte verwendet wurden. Während der Laufzeit des Rahmenförderungsvertrages 2018-2022 wurden pro Jahr im Median 66 Objekte gefördert.

Gesamtbeurteilung

Wander- und Bergwege bilden das Rückgrat des österreichischen Sommertourismus und müssen fortlaufend instandgehalten werden. Ein gut markiertes Wegenetz gibt Sicherheit und ist ein wichtiges Instrument der Besuchsstromlenkung im ökologisch sensiblen Natur- und Kulturraum. Nach dem Prinzip der Gemeinnützigkeit stellen die alpinen Vereine die von ihnen erhaltenen Wege der Allgemeinheit zur Verfügung. Darüber hinaus fungieren zeitgemäß ausgestattete Schutzhütten als Stützpunkte und Anlaufstellen, die das Wegenetz verbinden und im alpinen Raum eine bedeutsame Schutz- und Sicherheitsfunktion einnehmen. Die alpinen Vereine erfüllen mit der Erhaltung dieser Schutzhütten und Wege Aufgaben, die von wesentlichem öffentlichen Interesse sind.

Die Beliebtheit des Wanderns ist während der COVID-19 Pandemie weiter gestiegen. Für 2021 hat die Österreich Werbung im Rahmen der Studie „T-Mona Österreich-Urlauber im Sommer 2021“ erhoben, dass 73 % der Gäste während ihres Urlaubs eine Wanderung gemacht haben. 54 % der befragten Gäste haben angegeben, dass Wandern und Bergsteigen die bzw. eine der Hauptaktivitäten dargestellt hat.

Vor diesem Hintergrund wurden die alpinen Vereine auf Basis des Rahmenförderungsvertrages über die Förderung der alpinen Infrastruktur 2018-2022 mit Zuschüssen in Höhe von rd. 14,4 Mio. Euro unterstützt, die an die Mitgliedsvereine des VAVÖ ausgeschüttet wurden. Die förderbaren Maßnahmen umfassen unter anderem Investitionen zur Substanzerhaltung und Qualitätsverbesserung, den Bau und die Instandhaltung von Materialseilbahnen sowie Investitionen im Bereich der Wasserver- und -entsorgung bzw. in den Bereichen Umwelt und Energie. Die geplanten Förderungsmittel wurden mit Ausnahme einiger weniger Rückforderungen zur Gänze ausbezahlt und für die Instandhaltung und Verbesserung von Schutzhütten und Wegen verwendet.

Im Bereich der Qualitätssicherung der alpinen Infrastruktur wurde das erklärte Ziel der Haltung des durchschnittlichen Versicherungswertes deutlich übertroffen. Während der durchschnittliche Versicherungswert Ende 2017 bei EUR 1.005.582,22 lag, konnte dieser Wert bis Ende 2022 auf EUR 1.405.307,01 erhöht werden. Das entspricht einer Wertsteigerung der alpinen Infrastruktur um über 39 Prozent in der Laufzeit des Rahmenförderungsvertrages 2018-2022.

Die alpinen Vereine und das von ihnen erhaltene Netz aus Schutzhütten und Wegen sind wesentlicher Bestandteil des österreichischen Tourismusangebotes. Daher wird die bereits seit mehr als vier Jahrzehnten bestehende Unterstützung aus Tourismusförderungsmitteln des Bundes in Zukunft auf Basis des neuen Rahmenförderungsvertrages über die Förderung der alpinen Infrastruktur 2023-2027 fortgeführt. Daneben wird die 2019 geschaffene Förderungsschiene mit EU-kofinanzierten Mitteln in der neuen Strukturfondsperiode weiter ausgebaut.


Verbesserungspotentiale

Im Zuge der Förderungsabwicklung wurden Verbesserungspotentiale hinsichtlich des Formularwesens geortet, die mit dem neuen Rahmenförderungsvertrag 2023-2027 umgesetzt wurden. In diesem Zusammenhang wurden auch einzelne Rahmenbedingungen wie etwa die beihilfenrechtliche Grundlage für die Förderung wettbewerbsrelevanter Objekte angepasst.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen