Vorhaben
Bündelung: Rahmenförderungsvertrag über die Förderung der alpinen Infrastruktur 2018 – 2022
Bündelung: Rahmenförderungsvertrag über die Förderung der alpinen Infrastruktur 2018 – 2022 BÜNDELUNG (2020) Förderungsvertrag über die Förderung der alpinen Infrastruktur 2020 2. BÜNDELUNG (2021) Förderungsvertrag über die Förderung der alpinen Infrastruktur 2021 3. BÜNDELUNG (2022) Förderungsvertrag über die Förderung der alpinen Infrastruktur 2022
Vorhaben zur Gänze erreicht
Finanzjahr: 2018
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2022
Nettoergebnis in Tsd. €: -13.845
Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Sicherung des Bestandes der geförderten Objekte
Beschreibung des Ziels
Durch die genannte Bundessubvention aus Tourismusförderungsmitteln konnten bislang wesentliche und essentielle Beiträge zum Erhalt der Objekte der alpinen Infrastruktur geleistet werden. Ziel der gegenständlichen Förderung ist es, weiterhin den Bestand zu sichern und somit den Alpin- und Wandertourismus zu unterstützen.
Die Anzahl der Hütten bzw. die Entwicklung der förderungswürdigen und der nicht-förderungswürdigen Hütten kann als Indikator für den Erfolg für die Sicherung des Bestandes der geförderten Objekte gewertet werden.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Förderungswürdige Schutzhütten [Anzahl]
Istwert
270Anzahl
Zielzustand
271Anzahl
Datenquelle: VAVÖ
Ziel 2: Sicherung der Qualität der alpinen Infrastruktur
Beschreibung des Ziels
Der gegenwärtige, durchschnittliche Versicherungswert (je Hütte aller des jeweiligen Vereins förderungswürdigen Hütten) spiegelt den Wert des geförderten Objekts wider und ist somit ein valider Indikator für die Sicherung der Qualität der alpinen Infrastruktur.
Der Versicherungswert bezieht sich auf die Hütte mit ihrer baulichen Hülle, dem Tragwerk, den Installationen und dem Innenausbau. Mitversichert sind bauliche Einrichtungen, die grundsätzlich zum Gebäude gehören und so befestigt oder angepasst sind, dass sie nicht ohne wesentliche Beschädigung der Hütte oder erhebliche Einbuße ihres Wertes entfernt werden können. Beispiele dazu sind Kücheneinrichtungen auf Hütten, Solarenergieanlagen, Brandschutzeinrichtungen, etc.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Versicherungssumme pro geförderter Hütte [€]
Istwert
1.405.307€
Zielzustand
1.005.582€
Datenquelle: VAVÖ
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Gewährung eines nicht rückzahlbaren Zuschusses
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Die Mitgliedsvereine des VAVÖ erhalten auf Basis des Rahmenförderungsvertrages über die Förderung der alpinen Infrastruktur 2018 – 2022 jährlich einen nicht rückzahlbaren Zuschuss für Investitionsmaßnahmen auf Schutzhütten, Wegen, bei Materialseilbahnen und bei Biwaks. Diese Mittel werden für konkrete Projekte zur Verfügung gestellt, die der Substanzerhaltung, der Qualitätsverbesserung sowie Kapazitätsoptimierung im Gästebereich, der Qualitätsverbesserung für Personal und Pächter, Maßnahmen in den Bereichen Umwelt und Energie, Maßnahmen im Bereich der Wasserver- und -entsorgung, der Maßnahmen im Bereich zielgruppenrelevanter Sondereinrichtungen, dem Neubau von Schutzhütten und Instandhaltung von Materialseilbahnen dienen. Diese gesetzten Maßnahmen können auch für das Erfüllen von Behördenauflagen verwendet werden. Bei den nach diesem Rahmenförderungsvertrag geförderten Schutzhütten wird davon ausgegangen, dass diese aufgrund definierter Kriterien nicht den Wettbewerb in der Europäischen Union im Sinne des EU-Beihilfenrechtes verzerren. Die Kriterien sind im Formblatt „Objekt- und Bewertungsbeschreibung“ festgelegt, das die alpinen Vereine jährlich bei der Einreichung der zu fördernden Hütten befüllen und beilegen müssen. Sollten weniger als zwei Merkmale auf einzelne geförderte Hütten nicht zutreffen, wird die Förderung nur als „De-minimis“-Beihilfe gewährt.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
überplanmäßig erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Aufgrund der Auszahlung in mehreren Teilbeträgen ist im Jahr 2018 lediglich der erste Teilbetrag abgebildet; der zweite Teilbetrag wurde 2019 ausbezahlt. In der Tabelle nicht enthalten ist zudem der zweite Teilbetrag der Förderung 2022 in Höhe von EUR 544.000,00, der 2023 ausbezahlt wurde. Die insgesamt eingetretenen Aufwendungen betragen daher in Abweichung zur Tabelle rund EUR 14.389.000,00; der Saldo von rd. EUR 91.000,00 im Vergleich zu den geplanten Ausgaben von EUR 14.480.00,00 ergibt sich aus Rückforderungen.
Im Planungszeitpunkt wurde mit ca. 70 geförderten Schutzhütten pro Jahr gerechnet. Letztlich wurden im Median 66 Schutzhütten pro Jahr im Rahmen der Förderung der alpinen Infrastruktur gefördert.
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Subdimension(en)
- Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen
Nach Abzug erfolgter Rückforderungen wurden den alpinen Vereinen insgesamt rd. 14,4 Mio. Euro an Förderungsmitteln zur Verfügung gestellt, die vorwiegend für Schutzhüttenprojekte und zum Teil auch für Wegeprojekte verwendet wurden. Während der Laufzeit des Rahmenförderungsvertrages 2018-2022 wurden pro Jahr im Median 66 Objekte gefördert.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.