Nach mehreren Jahren mit pandemiebedingten Auflagen und Regelungen war es 2023 erstmals wieder uneingeschränkt möglich zu reisen und Urlaub zu genießen. Vor diesem Hintergrund wurde im Kalenderjahr 2023 ein neuer Höchstwert an Gästeankünften (45,2 Mio.) und das bisher zweithöchste Volumen an Nächtigungen (knapp 151,2 Mio.) nach 2019 (152,7 Mio.) verzeichnet. Damit lag die Nächtigungsnachfrage nur um 1 % unter dem Spitzenwert von 2019 und das Ergebnis 2022 wurde um 10,4 % sowie das mittelfristige Vorkrisenniveau der Jahre 2015 bis 2019 (Ø 144,6 Mio. Nächtigungen) um 4,5 % übertroffen. Während die Binnennachfrage 2023 mit 39,9 Mio. Nächtigungen bereits wieder an das präpandemische Niveau anschließen konnte (–0,1 %), wiesen die internationalen Quellmärkte noch ein knappes Minus von 1,3 % aus.
Nach den Einbrüchen in den Jahren 2020 und 2021 hat sich der touristische Arbeitsmarkt bereits in den letzten beiden Jahren wieder normalisiert. Das Beschäftigungsniveau lag bereits 2023, trotz leicht steigender Arbeitslosigkeit, über dem Vorkrisenniveau 2019. Ein erneuter Zuwachs bei der Beschäftigung, eine hohe Zahl an offenen Stellen und ein im Vergleich zu 2019 niedriges Niveau der Arbeitslosigkeit stehen für die positive Entwicklung in der Branche. Der steigende Arbeitskräftebedarf ist auf der anderen Seite für Unternehmen eine große Herausforderung, da sich die Suche nach Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern weiterhin schwierig gestaltet. Die Zahl der unselbstständig Beschäftigten lag im Jahresdurchschnitt 2023 mit 224.711 Personen auf dem höchsten Stand der letzten zehn Jahre. Im Vergleich zum Vorjahr waren im Beherbergungs- und Gaststättenwesen um 7.240 bzw. 3,3 % mehr Personen beschäftigt.
Aufgrund der guten Arbeitsmarktlage und der nach wie vor großen Nachfrage nach Arbeitskräften lag der Fokus der aktiven Arbeitsmarktpolitik auch 2023 primär auf der Vermittlung von Arbeitskräften und der Besetzung offener Stellen. 2023 konnten 78.080 offene Stellen (+1 % gegenüber 2022) und 4.423 offene Lehrstellen (+13,8 % gegenüber 2022) über das Arbeitsmarktservice (AMS) besetzt werden.
Die Kennzahlen zum Wirkungsziel sowie auch die Kennzahlen zur entsprechenden Globalbudget-Maßnahme (Stärkung der Zukunftsfähigkeit der österreichischen Tourismusbranche durch gezielte Anreize für Investitionen und Kapitalbildung für die klein strukturierten heimischen Tourismusbetriebe im Rahmen der gewerblichen Tourismusförderung des Bundes, durch kontinuierliche Aktivitäten der Österreich Werbung (ÖW) und durch strategische Aktivitäten des Bundes auf nationaler und internationaler Ebene nach Maßgabe des „Plan T – Masterplan für Tourismus“) zeichnen ein weitestgehend positives Bild, das jedoch angesichts aktueller wirtschaftlicher und geopolitischer Herausforderungen unter Druck geraten könnte. So zeigt die Maßnahmenkennzahl „Substanzausweitung in der investierenden Qualitätshotellerie“ bereits 2023 eine Zurückhaltung der unternehmerischen Investitionsbereitschaft, die sich auch 2024 fortsetzen dürfte.
Im Jahr 2019 wurde der „Plan T – Masterplan für Tourismus“ für die Tourismuspolitik auf Bundesebene präsentiert. Die Zielsetzungen des Plan T haben auch vor dem Hintergrund der Herausforderungen der letzten Jahre nichts an ihrer Aktualität verloren. Der Plan T bleibt mit den ergänzenden Aktionsplänen daher auch in Zukunft Leitlinie der Tourismuspolitik. Die darin festgeschriebenen Zielsetzungen zur Weiterentwicklung eines nachhaltigen und verantwortungsbewussten Tourismus decken sich insbesondere mit den Unterzielen 8.3 und 8.9 des SDGs „Dauerhaftes, breitenwirksames und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle fördern“.
Darüber hinaus werden auf Basis des „Plan T- Masterplan für Tourismus“ laufend strategische Aktivitäten im Bereich Nachhaltigkeit gesetzt, die unter anderem Beiträge zu den SDG-Unterzielen 12.6 (Die Unternehmen, insbesondere große und transnationale Unternehmen, dazu ermutigen, nachhaltige Verfahren einzuführen und in ihre Berichterstattung Nachhaltigkeitsinformationen aufzunehmen) und 12.8 (Bis 2030 sicherstellen, dass die Menschen überall über einschlägige Informationen und das Bewusstsein für nachhaltige Entwicklung und eine Lebensweise in Harmonie mit der Natur verfügen) leisten.