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MASSNAHME

Fortgeführte Umsetzung des österreichischen Programms für die Entwicklung des ländlichen Raums 2014-2020 im Übergangsjahr 2022

Fortgeführte Umsetzung des österreichischen Programms für die Entwicklung des ländlichen Raums 2014-2020 im Übergangsjahr 2022

2022
Massnahme überwiegend erreicht

Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Auszahlung jährlich geplanter Mittel für Flächen- und Nichtflächenbereich gemäß Finanzplan Programm LE 2014-2020 für 2021

Details zum Meilenstein

2022

Istzustand (2022)

Die Auszahlung der jährlich geplanten Mittelvolumina für den Flächenbereich haben gemäß Finanzplan des Programms LE 2014–2020 für das Jahr 2022 stattgefunden. Im Nichtflächenbereich wurden die Volumina nicht vollständig erreicht, was zu höheren Auszahlungen in den Jahren der Ausfinanzierung bis 2025 (n+3) führen wird.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

01.08.2021

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Die Umsetzung des Programms LE 2014-2020 läuft plangemäß und die Programmänderung für die Übergangsjahre 2021 und 2022 ist bei der Europäischen Kommission eingereicht.

Zielzustand (Datum)

3. Juni 2022

Zielzustand (Beschreibung)

Die Auszahlung der jährlich geplanten Mittelvolumina für den Flächen- und Nichtflächenbereich haben gemäß Finanzplan des Programms LE 2014-2020 für das Jahr 2021 stattgefunden.

Erläuterung der Entwicklung

Im Jahr 2022 konnten die Auszahlungen im Flächenbereich entsprechend den Planungen vorgenommen werden. Mit der planmäßigen Durchführung können stabile Rahmenbedingungen für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe sichergestellt werden. Besondere Bedeutung haben die Zahlungen für das Erreichen der Umweltziele und der Sicherung der Bewirtschaftung von Gebieten mit Benachteiligungen (vor allem Berggebiete). Sie sind zudem zentral, um die Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft auszubauen und die Wertschöpfung zu steigern. Bei den Projektmaßnahmen gehen die direkten Wirkungen weit über die Land- und Forstwirtschaft hinaus. Beispielsweise wird mit Infrastrukturen der ländliche Raum insgesamt gestärkt, oder die ländlichen Akteure mit Maßnahmen für kleine und mittlere Unternehmen oder soziale Vorhaben. Infolge der unterplanmäßigen Ausgaben im Jahr 2022 (aufgrund des Antragsverhaltens potentieller Begünstigter) ist in den Folgejahren mit höheren Ausgaben im Nichtflächenbereich zu rechnen.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

überwiegend

Meilenstein: Genehmigung der LE-Programmänderung für die Übergangsjahre 2021 und 2022 bei der Europäischen Kommission

Details zum Meilenstein

2022

Istzustand (2022)

Die Genehmigung liegt vor.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

01.08.2021

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Programmänderung wurde bei der Europäischen Kommission eingereicht.

Zielzustand (Datum)

15. März 2022

Zielzustand (Beschreibung)

Genehmigung des entsprechenden Antrags auf Programmänderung durch die Europäische Kommission

Erläuterung der Entwicklung

Der Prozess zur Genehmigung des Antrags auf Programmänderung konnte sehr effizient geführt werden, weshalb die Änderung noch im Jahr 2021 erreicht werden konnte.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze