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MASSNAHME

Gesetzliche Verankerung der Bundesmuseen-Direktorenkonferenz vorbereiten

2021
Massnahme nicht erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Konzept für gesetzliche Verankerung der Bundesmuseen-Direktorenkonferenz

Details zum Meilenstein

2021

Istzustand (2021)

Der Entwurf einer Novelle zum Bundesmuseen-Gesetz liegt noch nicht vor.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

31.12.2019

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Empfehlungen zu diesem Aspekt liegen in der Sektion Kunst und Kultur vor.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2021

Zielzustand (Beschreibung)

Entwurf einer Novelle zum Bundesmuseen-Gesetz liegt vor.

Erläuterung der Entwicklung

Eine erste Analyse der Bundesmuseen/ÖNB durch die beigezogene Beratungsfirma Ernst & Young weist auf qualitative und quantitative Verbesserungsmöglichkeiten durch die Schaffung einer Holding und eines Shared Service Centers – in denen die Verwaltungsaufgaben und Support Prozesse in erster Linie gebündelt werden – hin. Mittelfristig muss die Einführung einer Bundesmuseen-Holding auch zu quantitativen Einsparungen führen. Das Projekt ist aber noch nicht abgeschlossen. Vor der Umsetzung sind noch zahlreiche Details zu klären und eine entsprechende politische Entscheidung zu treffen.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

nicht erreicht