MASSNAHME
Gestalt. d. Beziehungen zu Kundinnen und Kunden und Weiterentw. der Finanzverwaltung nach den Grundsätzen von Good Public Governance
Gestaltung der Beziehungen zu Kundinnen und Kunden und Weiterentwicklung der Finanzverwaltung nach den Grundsätzen von Good Public Governance
Massnahme überplanmäßig erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Zeitnahe Erledigung von Bürger- und Bürgerinnenanbringen (Erklärung zur ArbeitnehmerInnenveranlagung L1)
Details zum Meilenstein
Istzustand (2019)
23,67 Kalendertage
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
31.12.2017
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
23,95 Kalendertage
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2019
Zielzustand (Beschreibung)
Maximale Erledigungsdauer von L1: 30 Kalendertage (KT)
Erläuterung der Entwicklung
Zielwert wurde überplanmäßig erreicht. Im Jahr 2019 wurden insgesamt 5,74 Mio. Arbeitnehmerveranlagungen erledigt. Gegenüber 2018 ist dies eine Steigerung um ca. 430.000 Fälle (8 %). Zum Teil ist dieser Anstieg auf die darin enthaltenen 1,46 Mio. Antraglosen Arbeitnehmerveranlagungen zurückzuführen, wobei gegenüber 2018 zusätzliche 270.000 Fälle (22,7 %) erledigt wurden.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
überplanmäßig