MASSNAHME
Gewährung von Haftungen der Republik Österreich für Projekfinanzierungen und Investitionen im In- und Ausland
Gewährung von Haftungen der Republik Österreich für Projektfinanzierungen und Investitionen im In- und Ausland
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Aufrechterhaltung d. effizienten Gestionierung d. Haftungen unter Einhaltung d. Obergrenze gem. § 1 Abs. 1 Bundeshaftungsobergrenzengesetz
Details zum Meilenstein
Istzustand (2024)
Weitest möglicher Ausgleich der übernommenen Risiken durch ein adäquates Haftungsentgelt sowie durch ein zeitgerechtes, effektives und effizientes Auflagencontrolling. Zudem betrug der Haftungsstand für Kapital per 31.12.2024 insgesamt rund 93,9 Mrd. EUR. Nach Abzug der außerbudgetären Einheiten gemäß § 1 Abs. 6 BHOG beläuft sich der Haftungsstand für Kapital lt. Six Pack Berechnung auf rund 50,9 Mrd. EUR. Somit wurde die Obergrenze auch im Jahr 2024 eingehalten.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
31.12.2022
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Weitest möglicher Ausgleich der übernommenen Risiken durch ein adäquates Haftungsentgelt sowie durch ein zeitgerechtes, effektives und effizientes Auflagencontrolling. Zudem betrug der Haftungsstand für Kapital per 31.12.2022 insgesamt rund 96,23 Mrd. EUR.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2024
Zielzustand (Beschreibung)
Aufrechterhaltung der effizienten Gestionierung der Haftungen des Bundes unter Berücksichtigung der Interessen des Bundes und Einhaltung der Obergrenze gem. § 1 Abs. 1 Bundeshaftungsobergrenzengesetz (BHOG)
Erläuterung der Entwicklung
Es erfolgte keine Abweichung vom Zielzustand, Haftungsentgelte wurden adäquat bemessen, Haftungsrahmen wurden eingehalten und es bestand ein angemessenes Auflagencontrolling. Der Haftungsstand des Bundes für Kapital betrug per 31.12.2024 rund 93,9 Mrd. EUR und nach Abzug der außerbudgetären Einheiten rund 50,9 Mrd. EUR. Im Vergleich zum Jahr 2023 erhöhte sich der Haftungsstand um rund 1,3 Mrd. EUR. Die Obergrenze wurde auch im Jahr 2024 eingehalten.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze