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WIRKUNGSZIEL

Verringerung des unternehmerischen und finanziellen Risikos bei Exportgeschäften und bei Investitionen

Verringerung des unternehmerischen und finanziellen Risikos bei Exportgeschäften und bei Investitionen

2024
Wirkungsziel teilweise erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Die weltweite Konjunkturentwicklung war 2024 von einem stabilisierten Wachstum in einem von zunehmenden geopolitischen Spannungen gekennzeichneten Umfeld geprägt, wobei die stärkeren Wachstumsimpulse von den Schwellen- und Entwicklungsländern sowie den USA ausgingen. Diese Länder waren auch hauptverantwortlich für das solide Wachstum des Welthandels um fast 3 %. Die Dynamik in Europa war hingegen gering. Dies ist vor allem auf die negativen Auswirkungen des anhaltenden Krieges in der Ukraine und die fortdauernden, strukturellen Schwächen der europäischen Wirtschaft zurückzuführen. Zwar hat der Inflationsdruck deutlich nachgelassen, allerdings führten regionale Konflikte und die Sorge über sich intensivierende handelspolitische Verwerfungen zu zusätzlichen Unsicherheiten. Gerade als offene, exportorientierte Volkswirtschaft ist Österreich besonders von negativen Folgen der internationalen politischen und wirtschaftlichen Entwicklungen betroffen. Vor diesem Hintergrund verzeichneten die heimischen Ausfuhren einen spürbaren Rückgang um 5 %.

Die Haftungsneuübernahmen für Exporte in aufstrebende Märkte (Schwarzmeerregion inkl. Zentralasien, Afrika und Lateinamerika) betrugen im Jahr 2024 rd. 450 Mio. EUR (2022 rd. 1,2 Mrd. EUR bzw. 2023 rd. 1 Mrd. EUR). Dieser Rückgang gegenüber den beiden vorangegangenen Jahren ist darauf zurückzuführen, dass entsprechend große Projekte in den aufstrebenden Märkten weitgehend fehlten. Mittelfristig wird aufgrund zunehmender geo- und handelspolitischer Spannungen sowie der schwierigen Finanzlage auf Zielmärkten in einigen Entwicklungsländern mit einer Nachfrage gerechnet, die dem Niveau des Jahres 2024 entspricht, wobei das Garantiegeschäft des Bundes nach wie vor entscheidend von einzelnen Haftungsübernahmen für Großprojekte abhängt.

Das Garantiegeschäft des Bundes wird in hohem Ausmaß von großen Projekten in zum Teil schwierigeren Märkten und das Soft Loan-Instrument von der Nachfrage in den Zielländern insbesondere Entwicklungsländern bestimmt. In Verbindung mit oft langen Vorlaufzeiten führt dies dazu, dass die Entwicklung der Neuzusagen volatil ist und nicht unbedingt synchron mit der allgemeinen Wirtschafts- und Exportentwicklung verläuft. Vielfach ist die Bereitstellung ausreichender Absicherungsmöglichkeiten für die Unternehmen entscheidend, um Projekte auf Drittmärkten durchführen zu können. Die breite Streuung der Länder, für die Neuzusagen erteilt wurden, zeigt deutlich, dass die Exportgarantien des Bundes und Soft Loans wichtige wirtschaftspolitische Instrumente zur Unterstützung der österreichischen Exportwirtschaft sind. Wie die Erfahrungen in der jüngsten Vergangenheit gezeigt haben, erweist sich die Ausfuhrförderung besonders in Krisensituationen als stabilisierender Faktor für die nationale Konjunkturentwicklung.

Die offenen Promessen belaufen sich per 31.12.2024 auf 18 Projekte mit einem Gesamtvolumen von ca. 180 Mio. EUR. Im Jahr 2024 wurden 5 Promessen effektuiert. Aufgrund multipler Krisen war die Entwicklung und Akquirierung von neuen Soft Loan-Projekten in Abnehmerländern kaum möglich. Da Soft Loan-Projekte sehr langfristig sind, kommen die Auswirkungen nun etwas zeitversetzt zu tragen. Global vorherrschende Unsicherheiten, getrieben durch die Aggression Russlands gegen die Ukraine sowie allgemeine Preissteigerungen, könnten diesen Trend in den Folgejahren weiter bestätigen.

Die oben angeführten Projekte stehen auch im Zusammenhang mit den Zielen der Vereinten Nationen (Sustainable Development Goals / SDGs), insbesondere mit SDG 2 „Den Hunger beenden, Ernährungssicherheit und eine bessere Ernährung erreichen und eine nachhaltige Landwirtschaft fördern“ und dem Unterziel 2.4, SDG 3 „Ein gesundes Leben für alle Menschen jeden Alters gewährleisten und ihr Wohlergehen fördern“ und dem Unterziel 3.8, SDG 6 „Verfügbarkeit und nachhaltige Bewirtschaftung von Wasser und Sanitärversorgung für alle gewährleisten“ und den Unterzielen 6.a sowie 6.b, SDG 7 „Zugang zu bezahlbarer, verlässlicher, nachhaltiger und moderner Energie für alle sichern“ und dem Unterziel 7.b, SDG 8 „Dauerhaftes, breitenwirksames und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle fördern“ und den Unterzielen 8.1, 8.2 sowie 8.3 und SDG 9 „Eine widerstandsfähige Infrastruktur aufbauen, breitenwirksame und nachhaltige Industrialisierung fördern und Innovationen unterstützen“ und den Unterzielen 9.1, 9.2, 9.4 sowie 9.a.