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MASSNAHME

Unterstützung der reg. Diversifizierung durch gezielten Einsatz des Außenwirtschaftsförderungsinstrumentariums (Exportfinanzierung, etc.).

Unterstützung der regionalen Diversifizierung durch gezielten und abgestimmten Einsatz des Außenwirtschaftsförderungsinstrumentariums (Exportfinanzierung, Internationale Finanzinstitutionen (IFI)-Kooperation, Doppelbesteuerungsabkommen (DBA))

2024
Massnahme überplanmäßig erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Haftungsneuübernahmen (ohne Beteiligungsgarantien) für Exporte in aufstrebende Märkte

Details zum Meilenstein

2024

Istzustand (2024)

Aufgrund zunehmender geopolitischer Spannungen verzeichneten die österreichischen Exporte einen spürbaren Rückgang, was sich auch auf das Ausfuhrförderungsverfahren auswirkte. Trotz Rückgang der Haftungsneuübernahmen erweist sich das Ausfuhrförderungsverfahren nach wie vor als wichtiges wirtschaftspolitisches Instrument für die österreichische Exportwirtschaft.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

31.12.2022

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Die Novellierung des Ausfuhrförderungsgesetzes ist rechtzeitig durch BGBl. I Nr. 193/2022 erfolgt. Neben der Verlängerung des Ausfuhrförderungsgesetzes wurde auch die interpretative Weiterentwicklung des Verfahrens zur Incentivierung klimapositiver Projekte ermöglicht, womit das Verfahren auch einen wichtigen Beitrag zur Transformation der österreichischen Exportwirtschaft leisten kann.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2024

Zielzustand (Beschreibung)

Schaffung bestmöglicher Rahmenbedingungen zur Unterstützung der österreichischen Exportwirtschaft auch in schwierigen Märkten durch ständige Weiterentwicklung des Ausfuhrförderungsverfahrens

Erläuterung der Entwicklung

In laufender Beobachtung der Produkte werden Anpassungen zur Attraktivierung vorgenommen. Um einen Beitrag für den Wiederaufbau der Ukraine leisten zu können, wurden die Rahmenbedingungen für die Ukraine-Fazilität geschaffen, wodurch Projekte österreichischer Exporteure in der Ukraine unterstützt werden sollen. Zudem wird an der beschlossenen Nachhaltigkeitsstrategie inkl. Ausstiegsplan fossiler Energieträger festgehalten, die einen abgestuften Ausstieg für Kohle ab 2025, Erdöl und Erdgas ab 2030 vorsieht und somit auf die Bedürfnisse der österreichischen Exportunternehmen Rücksicht nimmt.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

überplanmäßig