Zum Menü springen Zum Inhalt springen Zum Footer springen Suchen Seite downloaden Seite teilen
Ergebnisse werden geladen. Dies kann bis zu einer Minute dauern.
MASSNAHME

Unterstützung der reg. Diversifizierung durch gezielten Einsatz des Außenwirtschaftsförderungsinstrumentariums (Exportfinanzierung, etc.).

2024
Massnahme gesetzt

Daten folgen
Das Jahr 2024 wurde noch nicht vollständig evaluiert. Der Bericht wird voraussichtlich ab November 2025 verfügbar sein.

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Haftungsneuübernahmen (ohne Beteiligungsgarantien) für Exporte in aufstrebende Märkte

Details zum Meilenstein

2024

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

31.12.2022

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Die Novellierung des Ausfuhrförderungsgesetzes ist rechtzeitig durch BGBl. I Nr. 193/2022 erfolgt. Neben der Verlängerung des Ausfuhrförderungsgesetzes wurde auch die interpretative Weiterentwicklung des Verfahrens zur Incentivierung klimapositiver Projekte ermöglicht, womit das Verfahren auch einen wichtigen Beitrag zur Transformation der österreichischen Exportwirtschaft leisten kann.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2024

Zielzustand (Beschreibung)

Schaffung bestmöglicher Rahmenbedingungen zur Unterstützung der österreichischen Exportwirtschaft auch in schwierigen Märkten durch ständige Weiterentwicklung des Ausfuhrförderungsverfahrens