MASSNAHME
Gewährung von Haftungen der Republik Österreich für Projekfinanzierungen und Investitionen im In- und Ausland
Gewährung von Haftungen der Republik Österreich für Projektfinanzierungen, Investitionen im In- und Ausland und zur Unterstützung von Unternehmen anlässlich der COVID-19-Krisensituation
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Aufrechterhaltung d. effizienten Gestionierung d. Haftungen unter Einhaltung d. Obergrenze gem. § 1 Abs. 1 Bundeshaftungsobergrenzengesetz
Details zum Meilenstein
Istzustand (2021)
Weitest möglicher Ausgleich der übernommenen Risiken durch ein adäquates Haftungsentgelt sowie durch ein zeitgerechtes, effektives und effizientes Auflagencontrolling. Zudem betrug der Haftungsstand für Kapital per 31.12.2021 insgesamt rund 100,46 Mrd. EUR und es lag keine Überschreitung der Obergrenze vor.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
31.12.2019
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Weitest möglicher Ausgleich der übernommenen Risiken durch ein adäquates Haftungsentgelt sowie durch ein zeitgerechtes, effektives und effizientes Auflagencontrolling. Zudem betrug der Haftungsstand für Kapital per 31.12.2019 insgesamt rund 97,6 Mrd. EUR.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2021
Zielzustand (Beschreibung)
Aufrechterhaltung der effizienten Gestionierung der Haftungen des Bundes unter Berücksichtigung der Interessen des Bundes und Einhaltung der Obergrenze gem. § 1 Abs. 1 Bundeshaftungsobergrenzengesetz (BHOG).
Erläuterung der Entwicklung
Es erfolgte keine Abweichung vom Zielzustand, Haftungsentgelte wurden adäquat bemessen, Haftungsrahmen wurden eingehalten und es bestand ein angemessenes Auflagencontrolling. Der Haftungsstand des Bundes für Kapital betrug per 31.12.2021 rund 100,46 Mrd. EUR. Im Vergleich zum Jahr 2020 verringerte sich der Haftungsstand um rund 0,87 Mrd. EUR. Die Obergrenze wurde auch im Jahr 2021 eingehalten.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze