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WIRKUNGSZIEL

Verringerung des unternehmerischen und finanziellen Risikos bei Exportgeschäften und bei Investitionen

2021
Wirkungsziel teilweise erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Die weltwirtschaftliche Entwicklung erholte sich im Jahr 2021 spürbar von den pandemiebedingten Turbulenzen des Vorjahres. Trotz anhaltendem Infektionsgeschehen verzeichnete die aggregierte Wirtschaftsleistung ein Plus von 6,1 % (2020: -3,1 %), wobei die Erholung in den Schwellen- und Entwicklungsländern mit einem Plus von 6,8 % noch etwas stärker ausfiel (2020: -2,0 %). Zurückzuführen ist dies sowohl auf Fortschritte im gesundheitspolitischen Krisenmanagement, als auch auf umfassende fiskal- und geldpolitische Maßnahmenpakete rund um die Welt. Der konjunkturelle Aufschwung spiegelte sich auch in der Entwicklung des Außenhandels wider: Insgesamt lag das globale Handelsvolumen 2021 beinahe 10 % über dem Vorjahresniveau. In diesem internationalen Umfeld verzeichnete der österreichische Außenhandel im Berichtszeitraum ebenfalls ein kräftiges Wachstum.
Angesichts der Auswirkungen des Ukrainekonfliktes (wie steigende Lebensmittel- und Rohstoffpreise, Inflation, steigende Zinsen etc.) auf viele Entwicklungsländer wird auch der definierte Länderkreis stark betroffen sein. Es wird daher entgegen den bisherigen Prognosen von einer nicht mehr ganz so starken Nachfrage wie in der Vergangenheit nach Infrastrukturprojekten bzw. konzessionell finanzierten Projekten im Gesundheitssektor, Katastrophenschutz, Energie- sowie Wasser- und Abwassersektor ausgegangen, wo österreichische Unternehmen traditionell stark vertreten sind und mit dem Exportförderungsverfahren einen wichtigen Beitrag zum nachhaltigen Wirtschaftswachstum leisten.
Diese Projekte stehen auch im Zusammenhang mit den Zielen der Vereinten Nationen (Sustainable Development Goals / SDGs), insbesondere mit SDG 2 „Den Hunger beenden, Ernährungssicherheit und eine bessere Ernährung erreichen und eine nachhaltige Landwirtschaft fördern“, SDG 3 „Ein gesundes Leben für alle Menschen jeden Alters gewährleisten und ihr Wohlergehen fördern“, SDG 6 „Verfügbarkeit und nachhaltige Bewirtschaftung von Wasser und Sanitärversorgung für alle gewährleisten“, SDG 7 „Zugang zu bezahlbarer, verlässlicher, nachhaltiger und moderner Energie für alle sichern“, SDG 8 „Dauerhaftes, breitenwirksames und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle fördern“ und SDG 9 „Eine widerstandsfähige Infrastruktur aufbauen, breitenwirksame und nachhaltige Industrialisierung fördern und Innovationen unterstützen“ sowie deren Unterzielen.
Zur Umsetzung dieser Projekte bedarf es entsprechender Bundeshaftungen bzw. Finanzierungen über die OeKB-AG.
Das Garantiegeschäft des Bundes wird im kommerziellen Bereich weiterhin in hohem Ausmaß von Großprojekten in zum Teil schwierigen Märkten und das Soft Loan-Instrument von der Nachfrage in den Zielländern insbesondere Entwicklungsländern bestimmt. In Verbindung mit oft langen Vorlaufzeiten führt dies dazu, dass die Entwicklung der Neuzusagen volatil ist und nicht unbedingt synchron mit der allgemeinen Wirtschafts- und Exportentwicklung verläuft. Vielfach ist die Bereitstellung ausreichender Absicherungsmöglichkeiten für die Unternehmen entscheidend, um Projekte auf Drittmärkten durchführen zu können. Die breite Streuung der Länder und Sektoren, für die Neuzusagen erteilt wurden, zeigt aber deutlich, dass Exportgarantien des Bundes und Soft Loans wichtige wirtschaftspolitische Instrumente zur Unterstützung der österreichischen Exportwirtschaft sind. Wie die Erfahrungen während der Pandemie gezeigt haben, erweist sich die Ausfuhrförderung besonders in Krisensituationen als stabilisierender Faktor für die nationale Konjunkturentwicklung.