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WIRKUNGSZIEL

Verringerung des unternehmerischen und finanziellen Risikos bei Exportgeschäften und bei Investitionen.

2022
Wirkungsziel überplanmäßig erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Während das Jahr 2021 noch ganz im Zeichen der Erholung von der COVID-19-Pandemie stand, büßte die globale Konjunkturentwicklung im Jahr 2022 merklich an Dynamik ein. Laut den aktuellen Daten des Internationalen Währungsfonds (IWF) expandierte die weltweite Wirtschaftsleistung im Berichtsjahr um moderate 3,4 % (2021: 6,3 %), wobei sich das Wachstum in den Schwellen- und Entwicklungsländern mit +4,0 % im gleichen Ausmaß abschwächte (2021: +6,9 %). Ausschlaggebend dafür waren primär die ökonomischen Folgen des russischen Angriffskrieges in der Ukraine. Dieser zog nicht nur Engpässe in der Energie- und Lebensmittelversorgung nach sich, sondern heizte auch den seit dem Jahr 2021 beobachtbaren Inflationsschub spürbar an. Ähnlich verhalten fiel die Bilanz im Außenhandel aus: Die Welthandelsorganisation (WTO) geht in ihrer jüngsten Einschätzung von einem Anstieg der internationalen Handelsaktivitäten um 2,7 % aus. In diesem schwierigen internationalen Umfeld erwies sich der österreichische Außenhandel als ausgesprochen robust und verzeichnete im Berichtszeitraum ein kräftiges Wachstum.

Die Haftungsneuübernahmen für Exporte in aufstrebende Märkte (Schwarzmeerregion inkl. Zentralasien, Afrika und Lateinamerika) betrugen im Jahr 2022 rund 1,16 Mrd. EUR (2021 rund 337 Mio. EUR). Dieser Anstieg gegenüber den prognostizierten Haftungsübernahmen ist auf einzelne Großprojekte, wie beispielsweise das Wasserkraftwerk in Sambangalo (Senegal) zurückzuführen, die im Jahr 2022 garantierelevant wurden. Mittelfristig wird wieder von einer Nachfrage nach Infrastrukturprojekten auf dem Niveau der Vorjahre gerechnet, wobei das Garantiegeschäft des Bundes weiterhin entscheidend von einzelnen Haftungsübernahmen für Großprojekte abhängt.
Die Novellierung des Ausfuhrförderungsgesetzes ist rechtzeitig durch BGBl. I Nr. 193/2022 erfolgt. Neben der Verlängerung des Ausfuhrförderungsgesetzes wurde auch die interpretative Weiterentwicklung des Verfahrens zur Incentivierung klimapositiver Projekte ermöglicht, womit das Verfahren auch einen wichtigen Beitrag zur Transformation der österreichischen Exportwirtschaft leisten kann.

Das Garantiegeschäft des Bundes wird in hohem Ausmaß von großen Projekten in zum Teil schwierigeren Märkten und das Soft Loan-Instrument von der Nachfrage in den Zielländern insbesondere Entwicklungsländern bestimmt. In Verbindung mit oft langen Vorlaufzeiten führt dies dazu, dass die Entwicklung der Neuzusagen volatil ist und nicht unbedingt synchron mit der allgemeinen Wirtschafts- und Exportentwicklung verläuft. Vielfach ist die Bereitstellung ausreichender Absicherungsmöglichkeiten für die Unternehmen entscheidend, um Projekte auf Drittmärkten durchführen zu können. Die breite Streuung der Länder, für die Neuzusagen erteilt wurden, zeigt deutlich, dass die Exportgarantien des Bundes und Soft Loans wichtige wirtschaftspolitische Instrumente zur Unterstützung der österreichischen Exportwirtschaft sind. Wie die Erfahrungen in der jüngsten Vergangenheit gezeigt haben, erweist sich die Ausfuhrförderung besonders in Krisensituationen als stabilisierender Faktor für die nationale Konjunkturentwicklung.

Die offenen Promessen belaufen sich per 31.12.2022 auf 21 Projekte mit einem Gesamtvolumen von ca. 226 Mio. EUR. Im Jahr 2022 wurden 7 Promessen effektuiert. Aufgrund der COVID-19-Pandemie war die Entwicklung und Akquirierung von neuen Soft Loan-Projekten in Abnehmerländern kaum möglich. Da Soft Loan-Projekte sehr langfristig sind, kommen die Auswirkungen nun etwas zeitversetzt zu tragen. Global vorherrschende Unsicherheiten, getrieben durch die Aggression Russlands gegen die Ukraine sowie allgemeine Preissteigerungen, könnten diesen Trend in den Folgejahren weiter bestätigen.

Es kann festgehalten werden, dass bei den Haftungsentgelten keine Abweichung vom Zielzustand erfolgte und diese adäquat bemessen wurden. Der Haftungsrahmen wurde eingehalten und es bestand ein angemessenes Auflagencontrolling. Der Haftungsstand des Bundes für Kapital betrug per 31.12.2022 rund 96,23 Mrd. EUR. Im Vergleich zum Jahr 2021 verringerte sich der Haftungsstand um rund 4,24 Mrd. EUR. Die Obergrenze wurde auch im Jahr 2022 eingehalten.

Die oben angeführten Projekte stehen auch im Zusammenhang mit den Zielen der Vereinten Nationen (Sustainable Development Goals / SDGs), insbesondere mit SDG 2 „Den Hunger beenden, Ernährungssicherheit und eine bessere Ernährung erreichen und eine nachhaltige Landwirtschaft fördern“, SDG 3 „Ein gesundes Leben für alle Menschen jeden Alters gewährleisten und ihr Wohlergehen fördern“, SDG 6 „Verfügbarkeit und nachhaltige Bewirtschaftung von Wasser und Sanitärversorgung für alle gewährleisten“, SDG 7 „Zugang zu bezahlbarer, verlässlicher, nachhaltiger und moderner Energie für alle sichern“, SDG 8 „Dauerhaftes, breitenwirksames und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle fördern“ und SDG 9 „Eine widerstandsfähige Infrastruktur aufbauen, breitenwirksame und nachhaltige Industrialisierung fördern und Innovationen unterstützen“ sowie deren Unterzielen.