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MASSNAHME

Gewährung von Haftungen der Republik Österreich für Projekfinanzierungen und Investitionen im In- und Ausland

Gewährung von Haftungen der Republik Österreich für Projektfinanzierungen und Investitionen im In- und Ausland

2022
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Aufrechterhaltung d. effizienten Gestionierung d. Haftungen unter Einhaltung d. Obergrenze gem. § 1 Abs. 1 Bundeshaftungsobergrenzengesetz

Details zum Meilenstein

2022

Istzustand (2022)

Weitest möglicher Ausgleich der übernommenen Risiken durch ein adäquates Haftungsentgelt sowie durch ein zeitgerechtes, effektives und effizientes Auflagencontrolling. Zudem betrug der Haftungsstand für Kapital per 31.12.2022 insgesamt rund 96,23 Mrd. EUR und es lag keine Überschreitung der Obergrenze vor.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

31.12.2020

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Weitest möglicher Ausgleich der übernommenen Risiken durch ein adäquates Haftungsentgelt sowie durch ein zeitgerechtes, effektives und effizientes Auflagencontrolling. Zudem betrug der Haftungsstand für Kapital per 31.12.2020 insgesamt rund 101,34 Mrd. EUR.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2022

Zielzustand (Beschreibung)

Aufrechterhaltung der effizienten Gestionierung der Haftungen des Bundes unter Berücksichtigung der Interessen des Bundes und Einhaltung der Obergrenze gem. § 1 Abs. 1 Bundeshaftungsobergrenzengesetz (BHOG).

Erläuterung der Entwicklung

Es erfolgte keine Abweichung vom Zielzustand, Haftungsentgelte wurden adäquat bemessen, Haftungsrahmen wurden eingehalten und es bestand ein angemessenes Auflagencontrolling. Der Haftungsstand des Bundes für Kapital betrug per 31.12.2022 rund 96,23 Mrd. EUR. Im Vergleich zum Jahr 2021 verringerte sich der Haftungsstand um rund 4,24 Mrd. EUR. Die Obergrenze wurde auch im Jahr 2022 eingehalten.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze