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WIRKUNGSZIEL

Verringerung des unternehmerischen und finanziellen Risikos bei Exportgeschäften und bei Investitionen

2020
Wirkungsziel teilweise erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Die weltwirtschaftliche Entwicklung stand im Jahr 2020 ganz im Zeichen der COVID-19-Pandemie. Das Wachstum der aggregierten Wirtschaftsleistung ging um 3,8 % zurück (Vorjahr: Wachstum + 2,9 %), wobei der Rückgang der Schwellen- und Entwicklungsländer dank umfassender internationaler Hilfsmaßnahmen mit einem Minus von 2,4 % etwas moderater ausfiel (Vorjahr: Wachstum + 3,7 %). Das Welthandelsvolumen ist um mehr als 9 % gesunken, neben der COVID-19-Pandemie sorgte dabei der ungelöste Handelskonflikt zwischen den USA und China für zusätzliche Unsicherheiten. Vor diesem Hintergrund war der österreichische Außenhandel im Berichtszeitraum deutlich rückläufig.
Auch wenn der Länderkreis von den COVID-19-Auswirkungen weiterhin stark betroffen sein wird, wird von einer relativ starken Nachfrage nach Infrastrukturprojekten bzw. konzessionell finanzierten Projekten insbesondere im Gesundheitssektor, Katastrophenschutz, Energie- sowie Wasser- und Abwassersektor ausgegangen, wo österreichische Unternehmen traditionell stark vertreten sind und mit dem Exportförderungsverfahren einen wichtigen Beitrag zum nachhaltigen Wirtschaftswachstum leisten.
Diese Projekte stehen auch im Zusammenhang mit den Zielen der Vereinten Nationen (SDGs), insbesondere mit SDG 2 „Den Hunger beenden, Ernährungssicherheit und eine bessere Ernährung erreichen und eine nachhaltige Landwirtschaft fördern“, SDG 3 „Ein gesundes Leben für alle Menschen jeden Alters gewährleisten und ihr Wohlergehen fördern“, SDG 6 „Verfügbarkeit und nachhaltige Bewirtschaftung von Wasser und Sanitärversorgung für alle gewährleisten“, SDG 7 „Zugang zu bezahlbarer, verlässlicher, nachhaltiger und moderner Energie für alle sichern“, SDG 8 „Dauerhaftes, breitenwirksames und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle fördern“ und SDG 9 „Eine widerstandsfähige Infrastruktur aufbauen, breitenwirksame und nachhaltige Industrialisierung fördern und Innovationen unterstützen“ sowie deren Unterzielen.
Zur Umsetzung dieser Projekte bedarf es entsprechender Bundeshaftungen bzw. Finanzierungen über die OeKB-AG.
Das Garantiegeschäft des Bundes wird im kommerziellen Bereich weiterhin in hohem Ausmaß von Großprojekten in zum Teil schwierigeren Märkten und das Soft Loan-Instrument von der Nachfrage in den Zielländern insbesondere Entwicklungsländern bestimmt. In Verbindung mit oft langen Vorlaufzeiten führt dies dazu, dass die Entwicklung der Neuzusagen volatil ist und nicht unbedingt synchron mit der allgemeinen Konjunktur- und Exportentwicklung verläuft. Die sehr breite Streuung der Länder und Sektoren, für die Neuzusagen erteilt wurden, zeigt aber deutlich, dass Exportgarantien des Bundes und Soft Loans wichtige wirtschaftspolitische Instrumente zur Unterstützung der österreichischen Exportwirtschaft sind.