MASSNAHME
Gewährung von Pflegekarenzgeld an betreuende Angehörige mit Rechtsanspruch
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: BezieherInnen von Pflegekarenzgeld
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
2.616Anzahl
Zielzustand
2.500Anzahl
Erläuterung der Entwicklung
Die Maßnahme der Pflegekarenz und Pflegeteilzeit wurde mit 01.01.2014 eingeführt. Ziel dieser Maßnahmen ist, es den betroffenen ArbeitnehmerInnen für eine bestimmte Zeit zu ermöglichen, die Pflegesituation (neu) zu organisieren und dadurch eine Doppelbelastung zu vermeiden. Dies gilt insbesondere im Falle eines plötzlich auftretenden Pflegebedarfs einer/eines nahen Angehörigen. Zur besseren Vereinbarkeit von Pflege und Beruf sowie zur finanziellen Unterstützung pflegender Angehöriger wurde überdies ein Rechtsanspruch auf ein Pflegekarenzgeld geschaffen. Schon im ersten Jahr der Einführung wurde insgesamt 2.321 Personen ein Pflegekarenzgeld gewährt, im Jahr 2015 erfolgte eine Gewährung an insgesamt 2.577 Personen, im Jahr 2016 wurde die Leistung an insgesamt 2.616 Personen gewährt. Aufgrund des steigenden Bekanntheitsgrades der Maßnahme (u. a. durch umfangreiche Information durch das Sozialministerium) ist weiterhin von einer steigenden Anzahl der BezieherInnen von Pflegekarenzgeld auszugehen.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2014
Ausgangspunkt der Planung
2.321
Quelle
Statistik des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Berechnungsmethode
Laufende BezieherInnen und monatliche Zuerkennungen eines Pflegekarenzgeldes