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MASSNAHME

Harmonisierung Fördermechanismen zwischen Bund und Ländern

2015
Massnahme überplanmäßig erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Abgeschlossene Projekte (Fördermechanismen sind zwischen Bund und Ländern harmonisiert).

Details zur Kennzahl

2015

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

28

Anzahl

Zielzustand

2

Anzahl

Erläuterung der Entwicklung

2015 wurden alle Fördermaßnahmen im Bereich von Sportgroßveranstaltungen und Investitionsvorhaben harmonisiert abgewickelt. Somit beläuft sich die Zahl der zwischen den jeweiligen Gebietskörperschaften und dem Bund akkordierten Förderprojekte im Jahr 2015 auf insgesamt 28. Im Jahr 2015 erfolgte eine Intensivierung der Abstimmungsprozesse, um eine einheitliche, transparente und effiziente Vorgangsweise im Bereich des Förderwesens (Sportgroßveranstaltungen und Investitionsmaßnahmen) zu schaffen. Für das Jahr 2016 sind in Fortführung der Prozesse weitere Koordinationsgespräche mit den Ländern vorgesehen. Die sprunghafte Übererfüllung der Zielwerte beruht darauf, dass als Zielwerte für die Folgejahre nur jene Maßnahmen in Betracht gezogen werden, die zum Zeitpunkt der Festlegung bereits bekannt und als förderungswürdig erachtet wurden. Die restlichen Maßnahmen entscheiden sich während des Beobachtungszeitraumes. Diese Sichtweise hat sich daraus entwickelt, dass die Gesamtfinanzierung großer Investitionsvorhaben im Sport und Veranstaltungen sich auch weiterhin auf Grund eingeschränkter budgetärer Mittel (Regime der Drittelfinanzierung durch Bund – Land – Kommunen) insbesondere auch hinsichtlich erforderlicher hin künftiger Finanzierung des laufenden Betriebs durch die Kommunen als schwierig erweist. Realisierungen verzögern sich dann um Jahre.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2011

Ausgangspunkt der Planung

9


Quelle

Förderfallakten.

Berechnungsmethode

Projekte sind nach vorgegebenen Qualitätskriterien harmonisiert.